Über uns

Herzlich willkommen im Herzen Bayerns.

Der Agenturbezirk Ingolstadt zählt bundesweit zu den prosperierendsten, lebendigsten und wirtschaftlich attraktivsten Regionen.

Wir, die Agentur für Arbeit Ingolstadt mit ihren Dienststellen und Jobcentern in Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen unterstützen und fördern seit Jahrzehnten den anhaltend dynamischen Beschäftigungszuwachs, die hervorragende Arbeitsmarktentwicklung mit einer der niedrigsten Arbeitslosenquoten Deutschlands und arbeiten partnerschaftlich Hand-in-Hand mit Unternehmen und Betrieben.

Unser Ziel ist es, unsere Kundinnen und Kunden individuell zu beraten und nachhaltig in Ausbildung und Beschäftigung zu integrieren.

Organisatorischer Aufbau

Zum Agenturbezirk Ingolstadt gehören die Agentur mit Sitz am Heydeckplatz 1 in Ingolstadt sowie die Agenturen Eichstätt, Pfaffenhofen und Neuburg.

Rechtsform und Rechtsaufsicht

Die Bundesagentur für Arbeit mit ihren Agenturen für Arbeit ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts und unterliegt daher der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Sie soll sicherstellen, dass die Bundesagentur für Arbeit, aber auch die Regionaldirektionen und die Agenturen für Arbeit Gesetze und sonstiges Recht beachten.

Selbstverwaltung

Im Verwaltungsausschuss als Selbstverwaltungsorgan der Agentur für Arbeit Ingolstadt sitzen jeweils sechs Arbeitnehmervertreter, Arbeitsgebervertreter und Vertreter der öffentlichen Hand. Sie haben unmittelbaren gestaltenden Einfluss auf die Arbeit der Arbeitsverwaltung.

Die Kernaufgaben der Agentur für Arbeit umfassen:

  • Berufsberatung von Jugendlichen, Studienanfängern und Hochschulabsolventen
  • Arbeits- und Berufsberatung von Arbeitsuchenden
  • Arbeitgeberberatung
  • Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen
  • Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation)
  • Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung
  • Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
  • Gewährung von Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen
  • Zahlung von Entgeltersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit und Insolvenz
  • Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
  • Information über den Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt sowie über die Dienste und Leistungen der Arbeitsförderung, einschließlich der Erstellung von Statistiken