Entscheidend für die Bildungsziel-und Maßnahmeplanung sind der aktuelle Stand und die Entwicklung des Arbeitsmarktes in der Region.
Hierbei sind sowohl die Angebotsseite (die Bedarfe Arbeitgeber) als auch die Nachfrageseite (die Situation auf Bewerberseite) zu berücksichtigen.
Je Landkreis nehmen die Teams der arbeitnehmerorientierten Arbeitsvermittlung gemeinsam mit dem Arbeitgeber-Service und den Jobcentern halbjährlich eine aktuelle Brancheneinschätzung vor. Auf dieser Grundlage wird zum Jahreswechsel jeweils eine Arbeitsmarktanalyse des Landkreises erstellt. Diese Einschätzungen und Prognosen bilden die entscheidende Grundlage der Bildungszielplanung.
Die Ausgabe eines Bildungsgutscheines ist stets eine Einzelfallentscheidung und ist abhängig vom Bildungsbedarf eines Kunden. Grundlage für die Einschätzung bildet das Beratungsgespräch, hier werden die individuellen Voraussetzungen geprüft.
Die Bildungszielplanung dient hierbei als Orientierungshilfe. Aus den aufgeführten Bildungszielen lassen sich keine individuellen Ansprüche auf eine berufliche Weiterbildung ableiten. Interessierte Kunden müssen vor Beginn eines Kurses klären, ob sie die persönlichen Voraussetzungen für eine finanzielle Förderung erfüllen (§81 oder §82 SGB III).