Fördermöglichkeiten

Als Betrieb schaffen Sie Arbeitsplätze. Sie bilden aus und beschäftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer längerfristig.

Unter bestimmten Voraussetzungen können sowohl Sie als Unternehmen als auch Ihre Beschäftigten unterstützt werden – zum Beispiel wenn es um die Qualifizierung von Personal mit besonderem Förderbedarf geht. Wir erläutern Ihnen die wichtigsten Fördermöglichkeiten.

Förderübersicht

Weiterbilden – Weiterkommen

Strukturwandel, Digitalisierung und Fachkräftemangel beschleunigen die Veränderungen am Arbeitsmarkt und machen zunehmend Qualifizierung bei Beschäftigten erforderlich. Mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) fördert die Bundesagentur für Arbeit die betriebliche Weiterbildung von Beschäftigten.

Was kann gefördert werden?

  • Berufsabschlüsse (extern bei Bildungsträgern, betriebliche Einzelumschulung, Teilqualifikationen, Externenprüfung)
  • Weiterbildung / Anpassungsqualifizierungen (bei Bildungsträgern, die mehr als 120 Stunden umfassen)

Welche Kosten werden übernommen?

  • Weiterbildungskosten zwischen 25% und 100%, sowie sonstige Kosten (Fahrkosten, Kinderbetreuung usw.)
  • Zuschuss zum Arbeitsentgelt zwischen 25% und 100% für die Ausfallzeiten

Finden Sie das passende Angebot in der jeweiligen Suche auf KURSNET oder dem Weiterbildungsportal mein NOW.

Flyer BQ

Wichtig:Wichtig:Mehr zur Beschäftigtenqualifizierung finden Sie auf der Seite: Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter.

Förderung der Arbeitsaufnahme

Die Bundesagentur für Arbeit und das Jobcenter Märkischer Kreis unterstützt die berufliche Eingliederung von Personen, deren Vermittlung erschwert und eine geringere Leistung als üblich zu erwarten ist. Die Förderhöhe und -dauer hängen immer vom Einzelfall ab.

Bitte beachten Sie: Den Eingliederungszuschuss müssen Sie beantragen, bevor Ihre neue Mitarbeiterin oder Ihr neuer Mitarbeiter die Arbeit aufnimmt. Eine normale betriebsübliche Einarbeitung kann nicht gefördert werden.

Flyer EGZ

Wichtig:Wichtig:Mehr zum Eingliederungszuschuss erfahren Sie auf der Seite: Eingliederungszuschuss beantragen.

Um festzustellen, ob ein potentieller Arbeitnehmer oder eine potentielle Arbeitnehmerin für eine zu besetzende Stelle geeignet ist, kann in Abstimmung mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter eine MAG zur Arbeitserprobung, Kenntnis- oder Eignungsfeststellung bei Ihnen im Betrieb durchgeführt werden.

Ziel einer MAG ist es, direkt am Arbeitsplatz unter Beaufsichtigung und Betreuung durch eine Fachkraft die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie das Leistungsvermögen festzustellen.

Bei Interesse nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt mit Ihrem/Ihrer Ansprechpartner/in vom Arbeitgeberservice auf.

Vorbereitung auf eine Ausbildung

Fördern Sie die Potenziale junger Menschen und lernen Sie mögliche Auszubildende kennen.

Eine Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein sozialversicherungspflichtiges betriebliches Langzeitpraktikum von mindestens 4 bis maximal 12 Monaten und dient der Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit. Eine Übernahme in Ausbildung sollte vom Unternehmen angestrebt werden.

Die TeilnehmerInnen erhalten von Ihnen eine Vergütung, die von der Agentur für Arbeit bezuschusst wird. 

Flyer EQ

Sie möchten Menschen mit Behinderungen in Ihrem Unternehmen ausbilden oder einstellen. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Sie dabei finanziell. 

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