Mit Informationen und Tipps rund um das Thema Minijob lädt Nina Färber, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Arbeitsagentur Iserlohn, Interessierte am Dienstag, dem 28. Februar, um 10 Uhr zu einem 90-minütigem Online-Seminar ein.
Seit dem 1. Oktober 2022 gelten neue Reglungen für Minijobs. Damit profitieren erstmals auch Minijobber/innen und Midijobber/innen von der Entwicklung des Mindestlohnes. Konnte man im Minijob früher maximal 450 Euro im Monat hinzuverdienen, so liegt die neue Verdienstgrenze heute bei 520 Euro monatlich. Der Mindestlohn und alle weiteren Arbeitsrechte gelten für Minijobber genauso wie für Vollzeitbeschäftigte. Gemeinsam mit einer Referentin der Minijob-Zentrale gibt Nina Färber Antworten auf die folgenden Fragen:
- Was sind die Unterschiede zwischen Minijob, Midijob und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung?
- Was sind die jeweiligen Vorteile und Risiken und wie sieht es mit der sozialen Absicherung aus?
- Welche gesetzlichen Änderungen haben sich seit Oktober 2022 ergeben?
- Wie sehen die Übergangsregelungen aus?
- Welche Möglichkeiten habe ich, aus meinem Minijob "mehr" zu machen?
- Welche Unterstützung kann ich hierbei in Anspruch nehmen?
Gern wird auch auf die individuellen Fragen der Teilnehmenden eingegangen. Die Anmeldung ist per E-Mail an Iserlohn.BCA@arbeitsagentur.de bis zum 24. Februar möglich. Der Einwahllink zur Online-Veranstaltung wird per E-Mail zugesandt.