Rechtzeitig arbeitsuchend melden, um Nachteile zu vermeiden

06.09.2024 | Presseinfo Nr. 71

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) unterstützt gekündigte Arbeitnehmende bei der Jobsuche, damit sie erst gar nicht arbeitslos werden. Dies gelingt umso besser, je früher Betroffene sich mit ihrer Arbeitsagentur in Verbindung setzen. Wer sich rechtzeitig arbeitsuchend meldet, vermeidet zudem finanzielle Nachteile durch Sperrzeiten.

Endet ein Arbeits- oder außerbetriebliches Ausbildungsverhältnis, ist eine schnelle Arbeitsuchendmeldung wichtig. Um Sperrzeiten zu vermeiden, muss die Meldung spätestens drei Monate vor dem Beschäftigungsende oder bei einer kurzfristigen Kündigung innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden der Arbeitsagentur vorliegen. Die Meldung kann online, telefonisch oder persönlich erfolgen. Bei einer fehlenden oder verspäteten Arbeitsuchendmeldung tritt eine Sperrzeit von einer Woche ein. Während der Dauer der Sperrzeit ruht der Anspruch auf finanzielle Leistungen.

Tipp:Alle Informationen zum Thema finden sich online auf www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden/.