Wiedereinstieg in den Beruf nach Familien- und/oder Pflegezeit

Frauen und Männer, die nach einer Unterbrechung ihrer Erwerbstätigkeit wegen Erziehung von Kindern oder Pflege von Angehörigen wieder zurück in das Berufsleben zurückzukehren möchten, haben häufig viele Fragen und benötigen vielfältige Informationen sowie Rat und Unterstützung zur allgemeinen Orientierung, aber auch zum Wiedereinstieg oder ggf. einer Neuorientierung.

Zusammen mit der Berufsberatung im Erwerbsleben informiert die Beauftragte für Chancengleichheit Nina Färber regelmäßig bei der Veranstaltung „Zurück in den Beruf“ über Möglichkeiten, nach einer Familien-, Erziehungs- oder Pflegezeit ins Erwerbsleben zurückzukehren.

Behandelt werden in der ca. einstündigen Veranstaltung u.a. die Fragen:

  • Wie ist die aktuelle Situation auf dem Arbeitsmarkt?
  • Wie packe ich die Jobsuche an?
  • Welche Möglichkeiten der Weiterbildung und Förderung gibt es für mich?

Der erfolgreiche berufliche Wiedereinstieg ist möglich – wichtig ist, dass Sie sich gut darauf vorbereiten und die vielen vorhandenen Informations- und Beratungsangebote nutzen.

Weiterführende Informationen zum Thema "beruflicher Wiedereinstieg"


Definition Berufsrückkehrer/innen

Berufsrückkehrer/innen sind Frauen und Männer, die ihre Erwerbstätigkeit oder Arbeitslosigkeit oder eine betriebliche Berufsausbildung wegen der Betreuung und Erziehung von aufsichtsbedürftigen Kindern (bis 15 Jahren) oder der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger mindestens ein Jahr unterbrochen haben und in angemessener Zeit (spätestens ein Jahr nach der Betreuung) in die Erwerbstätigkeit zurück wollen.