Wir bringen Sie mit arbeitsuchenden Geflüchteten zusammen
Überlegen Sie eine Stelle mit einem geflüchteten Menschen zu besetzen? Wir unterstützen Sie gerne bei der Vermittlung und mit passgenauen Förderinstrumenten. Gerne nehmen wir Ihr Stellenangebot entgegen.
Kennenlernen, Interessen und Fähigkeiten zeigen
Sind Sprachkenntnisse oder im Ausland erworbene Abschlüsse und Qualifikationen schwer einzuschätzen, kann sich ein weiteres Kennenlernen anbieten, beispielsweise in Form eines Praktikums. Gerne informieren wir Sie über verschiedene Möglichkeiten.
Was ist bei einer Einstellung zu beachten?
Ob bei einer Einstellung eines Menschen mit Zuwanderungsgeschichte ausländerrechtliche Besonderheiten zu beachten sind, prüfen wir in jedem Einzelfall für Sie und unterstützen Sie bis zur Realisierung Ihrer beabsichtigten Einstellung.
Wie unterstützt die Agentur für Arbeit / das Jobcenter?
Es gibt verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten. Gemeinsam mit Ihnen finden wir heraus, was individuell am besten passt.
EINGLIEDERUNGSZUSCHUSS (EGZ)
Kann der Bewerber oder die Bewerberin wegen anfänglicher Defizite noch nicht die übliche Arbeitsleistung erbringen, können Arbeitgeber hierfür einen finanziellen Ausgleich erhalten. Förderhöhe und -dauer werden individuell festgelegt.
MASSNAHME BEI EINEM ARBEITGEBER (MAG)
Eine Maßnahme bei einem Arbeitgeber ist ein mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter abgesprochenes und legitimiertes Kurzpraktikum ohne Entgeltzahlung, um Eignung bzw. Kompetenzen festzustellen oder im Betrieb praktisch zu qualifizieren. Die Maßnahme dauert zwischen einer und sechs Wochen, in Ausnahmefällen bis zu 12 Wochen. Arbeitslosen-bzw. Bürgergeld wird weiterbezahlt, der Betrieb kümmert sich um die Unfallversicherung.
EINSTIEGSQUALIFIZIERUNG (EQ)
Bewerber und Bewerberinnen mit Potenzial für eine Berufsausbildung können bei Bedarf eine sogenannte Einstiegsqualifizierung absolvieren. Es handelt sich hierbei um ein Langzeitpraktikum zur Vorbereitung auf eine betriebliche Ausbildung für Ausbildungssuchende bis 35 Jahre.
ANPASSUNGSQUALIFIZIERUNG/UMSCHULUNG (FbW)
Werden weitere Qualifikationen zur Aufnahme der angestrebten Tätigkeit benötigt, beraten wir zu Qualifizierungsangeboten vor und während der Beschäftigung und zur möglichen finanziellen Beteilung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters an Lehrgangs-, Lohn- und Teilnahmekosten.