06.12.2024 | Presseinfo Nr. 25
Meldepflicht: Unternehmen mit mindestens 20 Mitarbeitern sind verpflichtet schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen
Betriebe sind verpflichtet ihre Daten bis zum 31. März 2025 an die Arbeitsagentur zu melden
06.12.2024 | Presseinfo Nr. 25
Betriebe sind verpflichtet ihre Daten bis zum 31. März 2025 an die Arbeitsagentur zu melden