Überbrückung

Beratung zu Überbrückungsmöglichkeiten nach Beendigung der Schule

Nicht immer gelingt es, direkt im Anschluss an die Schule eine Ausbildung oder ein Studium zu beginnen. Diese Überbrückungszeit kannst du sinnvoll für dich nutzen, z.B. um dich gesellschaftlich oder ökologisch zu engagieren oder deine Berufswahlentscheidung abzusichern.

Du kannst den Freiwilligendienst in verschiedenen sozialen Einrichtungen leisten, aber auch im ökologischen, kulturellen und sportlichen Bereich oder im Katastrophenschutz.

Voraussetzungen:

Ab 16 Jahre nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht.

Dauer:

Mindestens 6 und höchstens 24 Monate, unter 27 Jahren. Nur als Vollzeitbeschäftigung möglich.

Verdienst:

Du erhältst ein monatliches Taschengeld bis max. 604 Euro (2024) und bist gesetzlich sozialversichert. In der Regel besteht ein Anspruch auf Kindergeld.

Weitere Informationen unter:

www.bundes-freiwilligendienst.de 

Regionale Träger:

Die Arbeit während eines FSJ besteht aus Hilfsdiensten in sozialen Einrichtungen, z.B. in Kindergärten, Heimen für Senioren oder Behinderte, Krankenhäusern oder auch in Familien, Sport- und Kultureinrichtungen, Kirchen sowie in der Denkmahlpflege und Politik.

FSJ können auch im Ausland geleistet werden.

Voraussetzungen:

Erfüllung der Vollzeitschulpflicht, Höchstalter 26 Jahre.

Dauer:

In der Regel 12 Monate, jedoch mindestens 6 und höchstens 18 Monate.

Verdienst:

Du erhältst ein monatliches Taschengeld bis max. 604 Euro (2024) und bist gesetzlich sozialversichert. Die jeweilige Höhe des Geldes kann jedoch von Träger zu Träger variieren. In der Regel besteht ein Anspruch auf Kindergeld.

Weitere Informationen unter:

www.fsj-hessen.de 

Anmerkung:

Für einige Ausbildungsberufe kann das FSJ als Praktikum anerkannt werden. Weitere Informationen dazu findest du unter www.bundes-frewilligendienst.de oder www.ich-will-fsj.de 

Regionale Träger:

Einsatzstellen für das FÖJ finden sich in Naturschutzprojekten, bei Umweltschutzorganisationen, Forstämtern, in der Landwirtschaft, bei Bildungs- und Forschungseinrichtungen, verschiedenen Projekten der UNESCO oder Unternehmen und wirtschaftsnahen Einrichtungen aus dem Umweltbereich.

FÖJ können auch im Ausland geleistet werden.

Voraussetzungen:

Erfüllung der Vollzeitschulpflicht, Höchstalter 26 Jahre.

Dauer:

In der Regel 12 Monate, jedoch mindestens 6 und höchstens 18 Monate.

Verdienst:

Du erhältst ein monatliches Taschengeld bis max. 604 Euro (2024) und bist gesetzlich sozialversichert. Die jeweilige Höhe des Geldes kann jedoch von Träger zu Träger variieren. In der Regel besteht ein Anspruch auf Kindergeld.

Weitere Informationen unter:

www.foej-hessen.de

www.unesco.de (>Bildung > Freiwilligendienst kulturweit)

Anmerkung:

Für einige Ausbildungsberufe kann das FSJ als Praktikum anerkannt werden. Weitere Informationen dazu findest du unter www.bundes-frewilligendienst.de oder www.ich-will-fsj.de

Der freiwillige Wehrdienst steht Männer und Frauen ab 17 Jahren offen.

Freiwilliger Wehrdienst im Heimatschutz

  • Deine aktive Dienstzeit umfasst sieben Monate. In den darauffolgenden sechs Jahren nimmst du insgesamt fünf Monate an Reserveübungen und möglichen Einsätzen teil.
  • Du wirst heimatnah eingesetzt: Nach der Grundausbildung sowie der Spezialausbildung wirst du in eine Regionale Sicherungs- und Unterstützungskompanie in deiner Nähe beordert.
  • Dein monatliches Einstiegsgehalt beträgt ca. 1.400 Euro netto.
  • Du nimmst nicht an Auslandseinsätzen der Bundeswehr teil.

Freiwilliger Wehrdienst

  • Deine Dienstzeit kannst du selbst zwischen sieben bis 23 Monaten wählen.
  • Du bist bundesweit einsetzbar.
  • Dein monatliches Einstiegsgehalt beträgt ca. 1.400 Euro netto.
  • Du zeigst ab einer Dienstzeit von über zwölf Monaten die Bereitschaft an Auslandseinsätzen der Bundeswehr teilzunehmen. Die Teilnahme an Auslandseinsätzen wird zusätzlich vergütet.

Voraussetzungen:

Erfolgreiche Musterung beim Karrierecenter der Bundeswehr. Du musst die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben.

Weitere Informationen unter:

www.bundeswehr.de

www.bundeswehrkarriere.de

Voraussetzungen:

Alter zwischen 17 und 26 Jahren, je nach Organisation auch 30 Jahre.

Dauer:

Einige Wochen bis 12 Monate.

Verdienst:

Meistens keine oder nur eine sehr geringe finanzielle Aufwandsentschädigung. Teilweise muss die Entsendeorganisation bezahlt werden, die sich um die Planung des Auslandsaufenthaltes kümmert. Dafür bieten die Organisationen beispielsweise Einführungsseminare, Organisation der Anreise und des Arbeitsplatzes, Unterkunft, Verpflegung oder einen Sprachkurs an.

Weitere Informationen unter:

www.wegweiser-freiwilligenarbeit.vom

www.rausvonzuhaus.de

www.freiwillegnarbeit.de

Derzeit gibt es in Deutschland u.a. folgende geregelte Freiwilligendienste, die im Ausland stattfinden:

Freiwilliges Internationsales Jahr (FIJ)

www.freiwilliges-internationales-jahr.de 

Europäischer Freiwilligendienst (EFD)

www.weltwaerts.de

www.internationaler-jungend-freiwilligendienst.de

www.kulturweit.de 

Die JOBSUCHE deiner Agentur für Arbeit unterstützt dich bei der regionalen und überregionalen Suche nach Jobs und Praktika.

Jobsuche 

 

Praktikumssuche

Wenn du im Ausland jobben oder ein Praktikum machen willst, bist du bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit an der richtigen Stelle. Hier findest du jede Menge Informationen zu Arbeit, Ausbildung, Studium und Überbrückungsmöglichkeiten in vielen Ländern dieser Welt.

Eine gute Zusammenfassung bieten unsere Broschüren Wage den Sprung ins Ausland! und In die Ferne, fertig, los: Dein Weg ins Auslandspraktikum 

Ausführliche Tipps, Anlaufstellen und Hinweise sind u.a. auf folgenden Seiten zu finden:

www.workcamps.org

www.meinpraktikum.de/ratgeber/auslandspraktikum

www.rausvonzuhaus.de

www.auslandsjob.de

Das Fernweh packt dich? Du möchtest die Zeit vor dem Studium oder dem Einstieg ins Berufsleben für einen Auslandsaufenthalt nutzen? Es macht der Spaß mit Kindern zu spielen und sie zu betreuen?

Dann lass ein fremdes Land zu einer zweiten Heimat werden und meistere dort den Alltag zusammen mit deiner Gastfamilie.

Voraussetzungen:

Alter zwischen 18 und 24 Jahren, je nach Organisation auch 30 Jahre. Außerdem werden meistens Erfahrungen in der Kinderbetreuung, ein polizeiliches Führungszeugnis und ein PKW-Führerschein verlangt.

Dauer:

In der Regel zwischen 6 und 12 Monate, manchmal auch Verlängerung bis 24 Monate möglich.

Verdienst:

Du erhältst ein monatliches Taschengeld von der Gastfamilie in unterschiedlicher Höhe sowie Unterkunft und Verpflegung. Es kann Anspruch auf Kindergeld bestehen.

Weitere Informationen unter:

www.aupai.de

www.wege-ins-ausland.de