Bildungszielplanung

Hier finden Sie die Bildungszielplanung sowie aktuelle Hinweise der Agentur für Arbeit Kassel für das Jahr 2024. Diese Bildungszielplanung gilt vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel und der rechtlichen Rahmenbedingungen des SGB III.

Bildungszielplanung 2024

Mit der Bildungszielplanung 2024 legt die Agentur für Arbeit Kassel ihre Schwerpunkte im Bereich der beruflichen Weiterbildung für das Jahr 2024 fest. Inhaltlich spiegeln die Angebote den aktuellen Qualifikationsbedarf des Marktes und der Unternehmen wieder. Ziel einer erfolgreichen Teilnahme an einem Bildungskurs ist es, den Teilnehmern eine realistische Chance auf einen erfolgreichen Berufseinstieg zu eröffnen. Bei der Festlegung der Bildungsziele wurde deshalb – neben den fachlichen Kriterien – vor allem auch die Integrationswahrscheinlichkeit berücksichtigt.

Zusätzlich wird im kommenden Jahr vor dem Hintergrund eines sich abzeichnenden Fachkräftemangels der Schwerpunkt der Weiterbildungsförderung auf besonders förderungswürdige Personengruppen gelegt. Hierzu zählen geringqualifizierte Personen, Arbeitsuchende nach einer längeren Unterbrechungsphase der Erwerbsarbeit aufgrund erzieherischer oder pflegender Aufgaben in der Familie sowie Menschen mit Migrationshintergrund.

Die Bildungszielplanung 2024 schafft Transparenz - für die Anbieter von Kursen und Lehrgängen, aber auch für die Kunden, die sich über die Angebote zur beruflichen Weiterbildung informieren möchten.

Die Bildungszielplanung wird laufend aktualisiert. Die Agentur für Arbeit Kassel behält sich vor, Bildungsziele, Qualifizierungsinhalte und Kapazitäten für Bildungsgutscheine den laufenden arbeitsmarktlichen Entwicklungen anzupassen.


 

Die Bildungszielplanung 2024 richtet sich ausschließlich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem Rechtskreis SGB III, d.h. bei der Agentur für Arbeit gemeldete Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende.

Entscheidungen über Förderungen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten der §§ 81 SGB III ff. sind ausschließlich im Rahmen der Beratungsgespräche mit den Fachkräften der Agentur für Arbeit möglich und stehen im unmittelbaren Kontext mit den individuellen Zielvereinbarungen und den vereinbarten Strategien der Integration.

Aus den Festlegungen der Bildungszielplanung lassen sich keine individuellen Ansprüche auf eine berufliche Weiterbildung ableiten. Interessierte Kunden müssen in jedem Fall vor Beginn eines Kurses mit ihrem Arbeitsvermittler klären, ob sie die persönlichen Voraussetzungen für eine finanzielle Förderung erfüllen. 

 

Die Anerkennung und Zertifizierung der Kurse und Lehrgänge erfolgt durch „Fachkundige Stellen" (Zertifizierungsstellen).