GESETZLICHER AUFTRAG DER BCA
Die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt sowie die Förderung von Familie und Beruf gehört nach dem Sozialgesetzbuch III (SGBIII) zum gesetzlichen Auftrag jeder Agentur für Arbeit.
AUFGABEN DER BCA
Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) repräsentieren ihre jeweilige Agentur für Arbeit und beraten Partner/innen am örtlichen Arbeitsmarkt in übergeordneten Fragen der Frauenförderung, der Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei beiden Geschlechtern. Dabei ist es wichtig, die örtliche Infrastruktur und Arbeitsmarktlage in den Blick zu nehmen, um Fragen der beruflichen Ausbildung/Teilzeitausbildung, des beruflichen Einstiegs und Fortkommens von Frauen und des beruflichen Wiedereinstiegs von Frauen und Männern nach einer Familienphase realistisch beantworten zu können und Bedarfe regional für die Stadt und die Region Kassel angepasst zu ermitteln.
ARBEITSFELDER DER BCA
Regionale und überregionale Netzwerkarbeit, Erstellen von Konzepten für die Arbeitsagentur Kassel oder im Verbund mit den Netzwerken in Hinblick auf spezielle Bedarfslagen, Seminare, Vorträge, Messen und Veranstaltungen - mit all diesen Themen beschäftigen sich Nina Heimroth-Propf und Christel Thomas als Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt und setzen sich so für Chancengleichheit ein. Dazu gehört, Frauen und Männern entsprechend ihrer jeweiligen Lebenslagen Angebote zu unterbreiten, rollentypisches Verhalten am Arbeits- und Ausbildungsmarkt kritisch zu beleuchten und zu erweitern, Frauen bei Bedarf zu fördern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für beide Geschlechter voranzutreiben.