Neuregelungen des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (AWBG) sind im April in Kraft getreten, wie die Agentur für Arbeit Kassel mitteilt. Zentrale Inhalte sind neben der Reform der Weiterbildungsförderung Beschäftigter und der Einführung eines Qualifizierungsgeldes auch die Ausbildungsgarantie.
Ziel der Ausbildungsgarantie ist es, allen jungen Menschen ohne Berufsabschluss den Zugang zu einer vollqualifizierenden, möglichst betrieblichen Ausbildung zu ermöglichen. Die Ausbildungsgarantie ist dabei kein singuläres Ausbildungsstellenangebot, sondern setzt sich aus verschiedenen Elementen zusammen. Sie umfasst Beratungs- und Unterstützungsangebote, angefangen bei der beruflichen Orientierung und Beratung bis zu Hilfen bei der Aufnahme und für den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung.
Die Agentur für Arbeit Kassel fördert Praktika zur Berufsorientierung in Betrieben. Dabei sollte sich das Praktikum über einen Zeitraum von mindestens einer bis maximal sechs Wochen in einem Unternehmen erstrecken. Es können auch Fahrt- oder Unterkunftskosten übernommen werden. Intensive Beratung zur Berufsorientierung und Berufswahl ergänzen dieses Förderinstrument.
Ferner unterstützt der Mobilitätszuschuss diejenigen, die bereit sind, für eine betriebliche Berufsausbildung umzuziehen. Mit dem Zuschuss können Auszubildende bis zu zwei Familienheimfahrten pro Monat im ersten Ausbildungsjahr finanziert bekommen. Für Arbeitgeber liegt der Vorteil in der überregionalen Rekrutierung.
Außerdem kann die Einstiegsqualifizierung nun in Teilzeit absolviert werden und die Mindestdauer wird von sechs auf vier Monate verkürzt. So können mehr Jugendliche und Betriebe die Einstiegsqualifizierung nutzen, beispielsweise auch mehr Menschen mit Behinderungen. Das trägt einem inklusiven Ausbildungs- und Arbeitsmarkt Rechnung.