Umschulung Ihrer Beschäftigten

Vorteile

  • anteilige Erstattung des Arbeitsentgelts für die Ausfallzeiten durch die Umschulung

  • Sicherstellung des notwendigen Fachkräftebedarfs, Besetzungsmöglichkeit von

unbesetzten Ausbildungsstellen

  • Kostenübernahme für notwendige überbetriebliche Lehrgänge

  • Erstattung der Berufsschulkosten soweit eine kostenfreie Teilnahme nicht möglich ist

  • Erstattung von Prüfungsgebühren bzw. Kosten von Prüfungsstücken und Lehrmaterial

  • Erwerb eines anerkannten Berufsabschlusses

  • Weiterentwicklung zur Fachkraft und somit bessere Verdienstmöglichkeiten

  • im Regelfall verkürzte Ausbildungsdauer

  • Keine Lohneinbußen, da bisheriges Gehalt weitergezahlt wird (eine reine Ausbildungsvergütung wäre deutlich geringer)

  • Erstattung von zusätzlichen Fahrtkosten und Kinderbetreuungskosten sowie notwendigen

Rahmenbedingungen: So geht's!

  • Die in Frage kommenden Personen haben noch keinen Berufsabschluss und können mindestens

drei Jahre berufliche Tätigkeit nachweisen.

Alternativ:

  • Die Personen haben einen Berufsabschluss aber mindestens seit vier Jahren an- oder ungelernte

Tätigkeiten verrichtet und können eine Ihrem Berufsabschluss entsprechende Beschäftigung

voraussichtlich nicht mehr ausüben. Wir prüfen im Vorfeld mit Blick auf Ihren Erfolg die

persönliche Eignung der zu Qualifizierenden (gesundheitlich und intellektuell).

  • Sie verfügen über eine Ausbildungsberechtigung für den Beruf

  • Sie verpflichten sich:

Mit den Beschäftigten zusätzlich zu dem bereits vorhandenen Arbeitsvertrag einen

Umschulungsvertrag zu schließen.

Die Feststellung der Möglichkeit einer Umschulung erfolgt durch die Agentur für Arbeit. 


Haben wir Ihr Interesse geweckt?

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Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Gewinnung Ihrer Fachkräfte von morgen!