Die Feststellung der Möglichkeit einer Umschulung erfolgt durch die Agentur für Arbeit.
Bei Eignung können auch arbeitslose Kund:innen der Agentur für Arbeit als Umschüler:innen in Ihrem Unternehmen in Frage kommen.
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Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Gewinnung Ihrer Fachkräfte von morgen!