Grundsätzlich bekommen Eltern für Kinder bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld. Aber auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres bzw. nach dem Ende der Schulausbildung kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, zum Beispiel, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert. Da es nach dem Schulende nicht immer nahtlos weitergeht, gibt es Kindergeld ebenfalls während einer Übergangsphase von längstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. Auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Dienste (FSJ, FÖJ sowie anerkannte Freiwilligendienste im In- oder Ausland wie Freiwilligendienst aller Generationen oder entwicklungspolitischer Freiwilligendienst „weltwärts“) kann Kindergeld gezahlt werden.
Auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Dienste (FSJ, FÖJ sowie anerkannte Freiwilligendienste im In- oder Ausland wie Freiwilligendienst aller Generationen oder entwicklungspolitischer Freiwilligendienst „weltwärts“) kann Kindergeld gezahlt werden.
Kindergeld nach der Schule
Auch für volljährige Kinder kann die Familienkasse Kindergeld zahlen. Die Agentur für Arbeit Kempten-Memmingen und die Familienkasse empfehlen, den Antrag frühzeitig zu stellen und die Unterlagen vollständig online einzureichen.
26.06.2023 | Presseinfo Nr. 34