Christoph Andres hat aus seiner Liebe zu Tieren einen Beruf gemacht. Er ist „Dogwalker“ und führt für Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen keine Zeit dazu haben, tagsüber Hunde aus. Dabei hat der 32jährige zuvor etwas ganz anderes gemacht. Eine Ausbildung als Friseur schloss er im Juli 2010 erfolgreich ab und arbeitete neun Jahre in diesem Beruf. Dann ging es aus gesundheitlichen Gründen für ihn nicht weiter. Hier kam dann die Agentur für Arbeit Kiel ins Spiel.
„Wir schauen im Fall der Arbeitslosigkeit erst einmal, ob der Kunde in seinem ursprünglichen Berufsfeld vermittelt werden kann. Das war bei Herrn Andres nach eingehender Prüfung nicht möglich. Er hatte die Idee für sich entwickelt, sich selbstständig zu machen. Wir haben ihn dabei unterstützt“, sagte Roland Bähnk, stellvertretender Teamleiter in der Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit Kiel.
Um die notwendigen Grundlagen für eine erfolgreiche Selbstständigkeit zu erlangen, ist die Teilnahme an einem entsprechenden Gründerseminar von Vorteil.
„Wir beraten arbeitslose Menschen, die sich mit dem Thema Gründung beschäftigen, sehr intensiv über die verschiedenen Aspekte die für eine erfolgreiche Selbstständigkeit notwendig sind. Dazu gehörte im Fall von Herrn Andres beispielsweise der Nachweis von entsprechenden Zertifikaten, die ihn für die Ausübung der Tätigkeit als Hundesitter qualifizieren, aber auch Hinweise zur sozialen Absicherung oder Gewerbeanmeldung. Wenn dann beispielsweise die Industrie- und Handelskammer als fachkundige Stelle bestätigen kann, dass die Selbständigkeit fundiert und tragfähig ist, gewähren wir einen Gründungszuschuss“, so Bähnk weiter.
Nach Besuch des Gründerseminars „Landesprojekt Leuchtturm Kiel“, das bei der Wirtschaftsakademie (WAK) in Kiel seinerzeit angeboten wurde, und der Vorlage aller relevanten Nachweise und Unterlagen konnte Andres im September 2019 in die Selbstständigkeit starten. Die Agentur für Arbeit Kiel gewährte für die ersten sechs Monate der Selbständigkeit den Gründungszuschuss in Höhe des vorherigen Arbeitslosengeldes zuzüglich eines Pauschalbetrags von 300 Euro für die soziale Absicherung. Dieser Pauschalbetrag kann auf Antrag um weitere neun Monate gewährt werden, so dass sich die Zeit der Förderung bis auf 15 Monate erstreckt.
Nähere Informationen dazu gibt es auch auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit unter https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld/existenzgruendung-gruendungszuschuss .
Info:
Im Jahr 2019 haben 85 ehemals arbeitslose Menschen in Kiel und im Kreis Plön einen Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit beantragt und erhalten. Im letzten Jahr waren es 77 Frauen und Männer. 18 oder 21 Prozent derjenigen, die im Jahr 2019 mit Gründungzuschuss gefördert wurden, waren sechs Monate nach Start der Selbstständigkeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Die so genannte Nichtleistungsempfängerqoute, die die Vermeidung von Leistungsbezug (z.B. Arbeitslosengeld) nach einer Zeitspanne von sechs Monaten beschreibt, liegt bei den 85 in Selbstständigkeit gestarteten Personen bei 94,1%. Lediglich in drei Fällen trat nach 6 Monaten wieder Arbeitslosigkeit ein.
Der mit den Hunden geht
Schwentinental: Agentur für Arbeit fördert „Dogwalker“ mit Gründungszuschuss.
28.11.2022 | Presseinfo Nr. 69