Rechtzeitig arbeitsuchend melden, hilft Nachteile zu vermeiden

Die Arbeitsagentur unterstützt gekündigte Arbeitnehmende bei der Jobsuche, damit sie erst gar nicht arbeitslos werden. Dies gelingt umso besser, je früher Betroffene sich mit ihrer Agentur für Arbeit in Verbindung setzen. Wer sich rechtzeitig arbeitsuchend meldet, vermeidet zudem finanzielle Nachteile durch Sperrzeiten.

04.09.2024 | Presseinfo Nr. 59

Endet ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis, ist eine schnelle Arbeitsuchendmeldung wichtig. Um eine Sperrzeit zu vermeiden, muss die Meldung spätestens drei Monate vor dem Beschäftigungsende oder bei einer kurzfristigen Kündigung innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden der Agentur für Arbeit vorliegen.

Während der Dauer der Sperrzeit ruht ansonsten der Anspruch auf finanzielle Leistungen. Denn bei einer fehlenden oder verspäteten Arbeitsuchend-Meldung tritt eine Sperrzeit von einer Woche ein.

Die Arbeitsuchendmeldung kann online oder telefonisch erfolgen. Wer sich persönlich melden möchte, reserviert seinen Termin auf der Internetseite www.arbeitsagentur.de/kiel unter „Termin online vereinbaren“.

Informationen zum Thema finden sich online auf www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden/