Endet ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis, ist eine schnelle Arbeitsuchendmeldung wichtig. Um eine Sperrzeit zu vermeiden, muss die Meldung spätestens drei Monate vor dem Beschäftigungsende oder bei einer kurzfristigen Kündigung innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden der Agentur für Arbeit vorliegen.
Während der Dauer der Sperrzeit ruht ansonsten der Anspruch auf finanzielle Leistungen. Denn bei einer fehlenden oder verspäteten Arbeitsuchend-Meldung tritt eine Sperrzeit von einer Woche ein.
Die Arbeitsuchendmeldung kann online oder telefonisch erfolgen. Wer sich persönlich melden möchte, reserviert seinen Termin auf der Internetseite www.arbeitsagentur.de/kiel unter „Termin online vereinbaren“.
Informationen zum Thema finden sich online auf www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden/