Sie sind vom Presse- und Marketingverantwortlichen der Agentur für Arbeit oder einem anderen Mitarbeiter/einer anderen Mitarbeiterin der Agentur für Arbeit Kiel zum Beispiel bei einer Veranstaltung oder einem Pressetermin fotografiert worden. Sie haben dort einen Bogen mit Ihrem Einverständnis zur Verwendung des Bildmaterials unterschrieben und diesen als Kopie oder per Mail zurückgesandt bekommen. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen zur Verwendung der von Ihnen gefertigten Fotos.
- Rechtsgrundlage: Diese Einwilligung beruht auf Art. 6 Abs. 1 lit. a) der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).
- Ihre Rechte: Die Einwilligung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der verantwortlichen Stelle widerrufbar (gem. Art. 7 Abs. 3 DS-GVO). Daneben bestehen nach Maßgabe der DS-GVO insbesondere folgende Rechte: Auskunft über die Verarbeitung Ihrer Daten (gem. Art. 15 DS-GVO); Berichtigung unrichtiger Daten (gem. Art. 16 DS-GVO); Löschung der Daten (gem. Art. 17 DS.GVO); Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (gem. Art. 18 DS-GVO); Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht (gem. Art. 77 DS-GVO).
- Dauer der Speicherung: Die Aufnahmen und die auf dieser Einwilligung enthaltenen personenbezogenen Daten werden solange gespeichert wie ihre Verwendung zu den Zwecken in die eingewilligt wurde, erforderlich ist.
- Mögliche Empfängerkategorien: Auftragnehmer der BA, die Fotografien aufbereiten; Pressemedien oder Kooperationspartner, an die Bilder im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der BA weitergegeben werden.