Verwaltungsausschuss

Der Verwaltungsausschuss als Gremium der Selbstverwaltung auf regionaler Ebene unterstützt und überwacht die Arbeit der Arbeitsagentur.

Der Verwaltungsausschuss als Gremium der Selbstverwaltung auf regionaler Ebene unterstützt und überwacht die Arbeit der Arbeitsagentur. Seine Aufgaben sind gesetzlich in Paragraph 374 des Sozialgesetzbuches III definiert.

Er setzt sich aus Vertretern der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberschaft sowie der öffentlichen Körperschaften zusammen. Verwaltungsausschuss und Geschäftsführung der Arbeitsagentur wirken gemeinsam darauf hin, die gesetzlichen und operativen Ziele und Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit in jeder einzelnen Arbeitsagentur zu erfüllen. Dazu finden mehrmals im Jahr Sitzungstermine statt.
Ab dem 01.07.2022 bis 30.06.2028 läuft die 14. Amtsdauer der Mitglieder und deren Stellvertreter der Verwaltungsausschusses der Agenturen für Arbeit. Der Vorsitz wechselt dabei jährlich zum 01.07. des Jahres zwischen den Vertretern aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberschaft.

Zurzeit leitet Ingo Scheuse, Hauptgeschäftsführer des Unternehmensverbandes Kiel, das Gremium. Zum 01.07.2024 wechselt die Führung des Verwaltungsausschusses zur Arbeitnehmervertretung. Frank Hornschu, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Kiel Region, wird dann wieder den Vorsitz für ein Jahr übernehmen. Nach Ablauf ist dann wiederum die Arbeitgeberbank an der Reihe, u.s.w..