Was sind unsere Aufgaben im Einzelnen?
Unsere Beraterinnen und Berater betreuen die Förderschulen der Stadt Koblenz, des Kreises Mayen-Koblenz, des Kreises Bad-Neuenahr-Ahrweiler und des Kreises Cochem-Zell. Zudem alle Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen, junge Menschen mit Seheinschränkungen und hörgeschädigte Menschen, sowie junge Menschen mit Lernbehinderung bei Fragen der Wahl eines Ausbildungsplatzes/Berufswahl (berufliche Rehabilitation).
Erwachsene Menschen mit körperlichen, geistigen, seelischen Behinderungen, Seheinschränkungen oder einer Hörschädigung erhalten Beratung zur Unterstützung bei der Wahl eines gesundheitlich geeigneten Arbeitsplatzes (ggf. Weiterbildung oder Umschulung).
Voraussetzung ist, dass die oder der Betroffene nicht mehr in ihrem/seinem erlernten Beruf tätig sein kann. (berufliche Teilhabe).
Außerdem gehört zu unseren Aufgaben auch die Klärung von weiteren besonderen Leistungen z.B. Arbeitsplatzausstattung und vieles mehr.
Ansprechstelle nach § 12 Sozialgesetzbuch (SGB IX)
Da die berufliche Teilhabe ein umfangreiches Thema ist, wenden Sie sich gerne an die Ansprechstelle (§ 12 Sozialgesetzbuch IX) der Agentur für Arbeit Koblenz-Mayen:
Dort bekommen Sie alle notwendigen Grundinformationen. Bei Bedarf erhalten Sie einen Termin zum Gespräch bei Ihrer zuständigen Vermittlungs- oder Beratungsfachkraft.
Alternativ wenden Sie sich gerne an das Service-Center der Agentur für Arbeit unter der Telefonnummer: 0800 4 5555 00 (der Anruf ist für Sie kostenfrei) oder senden eine Nachricht an das Postfach
Weitere Informationen zur Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung sowie auch zu finanziellen Hilfen finden Sie auch auf den zentralen Seiten der Bundesagentur für Arbeit.
Sie sind Arbeitgeber und möchten einen Menschen mit Behinderung einstellen? Informationen zu möglichen finanziellen Hilfen finden Sie auf der folgenden Internetseite.