Gute Nachrichten für Familien mit kleinen Einkommen: Am 1. Januar 2022 steigt der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag um vier auf dann 209 Euro pro Kind und Monat. Familien, die bereits Kinderzuschlag beantragt haben oder diesen schon erhalten, müssen nicht aktiv werden – der neue Auszahlungsbetrag wird automatisch angepasst.
Kinderzuschlag bekommen Elternpaare und Alleinerziehende von der Familienkasse, wenn sie für das jeweilige Kind kindergeldberechtigt sind, es im selben Haushalt lebt, unter 25 Jahre alt und unverheiratet ist. Der Antrag auf Kinderzuschlag kann online ausgefüllt, die notwendigen Nachweise können hochgeladen werden.
Mit dem KiZ-Lotsen lässt sich unter www.kinderzuschlag.de in wenigen Schritten prüfen, ob sich ein Antrag auf Kinderzuschlag lohnen könnte. Hier finden sich auch weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen. Für die Beantwortung individueller Fragen zum Kinderzuschlag kann eine Videoberatung vereinbart werden.
Aktuelle Informationen zu Kindergeld und Kinderzuschlag gibt´s online unter www.familienkasse.de.