Persönliche Besuche in den Geschäftsstellen der Agentur für Arbeit Koblenz-Mayen (Ahrweiler, Adenau, Andernach, Cochem, Mayen und Koblenz) sind ab sofort nur noch mit FFP 2-Maske möglich. Ausnahmen gelten für Personen, die nachweisen können, dass sie keine FFP2-Maske tragen dürfen oder können. Die schon länger geltende 2-G-Regel bleibt bestehen.
Damit reagiert die Arbeitsverwaltung bundesweit auf die stark steigenden Corona-Zahlen. Man müsse sicherstellen, dass Leistungen wie Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld pünktlich ausgezahlt werden. „Dafür müssen die Dienststellen leistungsfähig bleiben.“
Zugleich weist die Arbeitsagentur darauf hin, dass sie „telefonisch, schriftlich, über digitale Angebote und per Videokommunikation gut erreichbar“ sei. Viele Anliegen könnten auf diesen Wegen erledigt und geklärt werden.