Kontakt und Aktuelles

Arbeitssuchend oder Arbeitslos melden

Kontakt und Aktuelles

Wichtig:Rufnummer Service-Center Arbeitnehmer: 0800 4 5555-00 (Montag bis Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr, Freitag 08:00 - 14:00 Uhr)

Warnung:Termin online vereinbaren
Sie haben ein Anliegen, welches Sie gerne mit Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit in einem Termin besprechen möchten?
Nutzen Sie gerne unseren Service der Online Terminvereinbarung.

Ich werde arbeitslos, was soll ich tun?

Seit dem 1. Januar 2022 kann die Arbeitslosmeldung entweder persönlich in der Agentur für Arbeit erfolgen oder online.

Sie wollen sich online arbeitslos melden?

Um sich online arbeitslos zu melden, müssen Sie das Datum Ihrer voraussichtlichen Arbeitslosigkeit eingeben und sich online ausweisen. Dazu muss die Online-Funktion Ihres Ausweises freigeschaltet sein. Alle Infos und Details dazu finden Sie im Internet unter "Arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen"

Bitte beachten Sie: Sie müssen sich auch arbeitslos melden, wenn Sie sich schon arbeitsuchend gemeldet haben.

 

Sie wollen sich persönlich in der Agentur für Arbeit arbeitslos melden?

Bereits im Vorfeld der persönlichen Arbeitslosmeldung können sich Kundinnen und Kunden der Arbeitsagentur Köln entweder online oder telefonisch über das Service-Center (kostenfreie Hotline 0800 4555500) arbeitsuchend melden und ihre persönlichen Daten hinterlegen sowie einen Termin für die Arbeitslosmeldung vereinbaren– so verkürzt sich die persönliche Vorsprache auf die persönliche Identifizierung. Wartezeiten können so vermieden werden. Möglich ist aber auch eine Vorsprache ohne Termin.

Unser Tipp: Erledigen Sie mit unseren eServices Ihre Anliegen, schnell und einfach online:
  • Informationen, Anträge und Unterlagen zu Geldleistungen finden.
  • Im Rahmen der Online-Arbeitsuchendmeldung können Sie direkt und unkompliziert einen individuellen Beratungstermin in der Arbeitsvermittlung buchen.
  • Infos und Hilfen zur Jobsuche, wie Sie sich arbeitssuchend melden können bzw. Stellen finden u.v.m.
  • Geldleistungen der Familienkasse, wie z.B. Kinderzuschlag oder Kindergeld beantragen.

Arbeitsuchend oder arbeitslos – was ist der Unterschied?

Arbeitssuchend: Bürgerinnen und Bürger, die noch beschäftigt sind, aber schon wissen, dass ihr Arbeitsverhältnis bald endet - zum Beispiel, weil ihr Arbeitsvertrag nicht verlängert wird - melden sich arbeitsuchend. Die Arbeitsuchendmeldung muss spätestens drei Monate, bevor das Arbeitsverhältnis endet, erfolgen.

Bürgerinnen und Bürger, die kurzfristig erfahren, dass sie ihre Stelle verlieren, müssen sich spätestens drei Tage nach Bekanntwerden arbeitsuchend melden. Die Arbeitsuchendmeldung ist wichtig, damit die Agentur für Arbeit schnellstmöglich bei der Suche nach einer neuen Stelle unterstützen kann. Die Arbeitsuchendmeldung kann online, schriftlich, persönlich oder telefonisch unter der Service-Nummer 0800 4 555500 (gebührenfrei) bei der Agentur für Arbeit erfolgen.

Arbeitslos: Arbeitslos ist man erst ab dem ersten Tag ohne Beschäftigung. Die persönliche oder online Arbeitslosmeldung muss spätestens an diesem Tag erfolgen. Sie ist eine Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter "Arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen"