Einige Anliegen, wie das Mitteilen einer Veränderung oder das Einreichen eines Weiterbewilligungsantrags, können Kundinnen und Kunden schon seit längerer Zeit bequem online von zu Hause aus erledigen.
Jetzt ist ein weiterer wichtiger Online-Service verfügbar. Die digitale Antragstellung auf Arbeitslosengeld II überzeugt durch hohe Nutzerfreundlichkeit und intuitive Bedienung. Hilfetexte mit Erklär-Charakter unterstützen Kundinnen und Kunden durchgängig während der gesamten Dateneingabe.
Alle Antragsdaten und Nachweise bzw. Dokumente können direkt am PC, Tablet oder Smartphone hochgeladen werden. Der Online-Antrag spart somit Zeit und Portokosten.
Des Weiteren können die Kundinnen und Kunden das sogenannte Online-Arbeitsmarktprofil nutzen. Dort lassen sich Angaben zur persönlichen und beruflichen Situation bequem von zu Hause aus hinterlegen. Kundinnen und Kunden können sich damit optimal auf das Erstgespräch in der Arbeitsvermittlung vorbereiten.
„Mit dem digitalen Hauptantrag können Anträge unkompliziert und unabhängig von den Öffnungszeiten gestellt werden. Die gewonnen Zeitressourcen möchten wir nutzen, um Leistungsberechtigte möglichst schnell wieder in Arbeit zu integrieren oder für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren“, betont Claudia Walschburger, stellvertretende Geschäftsführerin des Jobcenters Landkreis Konstanz.
Der ersten Welle der bundesweiten Flächeneinführung ist eine umfassende Erprobung in 16 gemeinsamen Einrichtungen aus dem Bundesgebiet vorausgegangen. Hier wurden Kundinnen und Kunden eng in den Produktentwicklungsprozess einbezogen und beteiligt.
Die Nutzung der digitalen Angebote ist für Kundinnen und Kunden zu jeder Zeit freiwillig. Persönliche Daten werden sicher und geschützt an das Jobcenter übermittelt. Im Laufe des Novembers 2022 wird der digitale Hauptantrag auch für Kundinnen und Kunden der 150 weiteren gemeinsamen Einrichtungen verfügbar sein.
Mit der Einführung des digitalen Hauptantrags ist ein weiterer wichtiger Baustein erreicht, bis Jahresende 2022 das Online-Zugangsgesetz (OZG) im Rechtskreis SGB II umzusetzen.