Die Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistenz kommt für Berufstätige und Zusatzkräfte in Kitas genauso in Frage wie für Wiedereinsteigende und Erwerbslose. Vorausgesetzt werden ein Hauptschulabschluss und eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung sowie ein Arbeitsvertrag mit einer geeigneten sozialpädagogischen Einrichtung. Beim Finden eines geeigneten Arbeitgebers kann der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit unterstützen.
Parallel zur zweijährigen schulischen Ausbildung arbeiten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in ihrer Einrichtung und erhalten nach dem ersten erfolgreich absolvierten Jahr das Zertifikat „Schulkindbetreuerin“ bzw. „Schulkindbetreuer“. Nach elf weiteren Monaten erfolgt dann der Berufsabschluss als sozialpädagogische Assistenz.
Mathias Auch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg, erklärt: „Das Projekt „Direkteinstieg Kita“ bietet den Teilnehmenden die Chance in Voll- oder Teilzeit einen Abschluss auf Fachkraftniveau zu erreichen. Eine attraktive Vergütung vom ersten Tag der Ausbildung an schafft dabei gute Rahmenbedingungen. Den Kitas stehen zeitnah voll ausgebildete Fachkräfte zur Verfügung, was sich wiederum positiv auf das Angebot an Betreuungsplätzen auswirkt.“
Interessierten bieten die Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg und das Jobcenter Landkreis Konstanz am 3. Juli von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr und am 13. Juli von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr zwei Telefonaktionstage zum „Direkteinstieg Kita“ an. Ansprechpartnerinnen an diesen beiden Tagen sind Frau Greis (07531 585 410) und Frau Dr. Koberstein-Pes (07731 7974 808).
Weiterhin bietet die DAA in Singen am 21.Juni um 16 Uhr eine Infoveranstaltung an. Es wird um Anmeldung unter folgender Adresse gebeten: Elke.Woessner@daa.de
Infobox:
Die zweijährige Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistenz ist ab 11. September in Voll- oder Teilzeit möglich. Die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, wer mindestens einen Hauptschulabschluss und eine mindestens 2-jährige abgeschlossene Ausbildung (mind. in einem Abschluss Notendurchschnitt von 3,0, sowie in Deutsch immer 3,0) nachweisen kann. Darüber hinaus wird ein Arbeitsvertrag mit einer sozialpädagogischen Einrichtung, für die eine Betriebserlaubnis nach §45 SGB VIII vorliegt (z. B. einer Kindertageseinrichtung), benötigt. Der schulische Teil der Ausbildung findet bei der DAA in Singen statt.