Bürgergeld: Die zweite Stufe der Reform startet am 01. Juli 2023

Die erste Stufe der Bürgergeldreform trat zu Beginn dieses Jahres in Kraft. Weitere entscheidende Regelungen zum Bürgergeld folgen nun in diesem Sommer. Dabei werden vor allem Weiterbildung und Qualifizierung gestärkt und der Eingliederungsprozess weiterentwickelt. Hinzu kommen zusätzliche Instrumente wie die ganzheitliche Betreuung und der gemeinsam erstellte Kooperationsplan. Zudem steigen die Freibeträge für Erwerbstätige. „Mit der zweiten Stufe der Bürgergeldreform wird der Instrumentenkasten der Jobcenter größer und individueller an den Lebenslagen der Menschen ausgerichtet. Insbesondere die Förderung von Weiterbildung erhält einen noch höheren Stellenwert“, erklärt Mathias Auch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg. 

29.06.2023 | Presseinfo Nr. 37

Das Bürgergeld wurde zum 1. Januar 2023 eingeführt. In einem ersten Schritt wurde zum Jahresanfang u. a. der Regelbedarf erhöht und sog. Karenzzeiten für Wohnen und Vermögen eingeführt. Mit der zweiten Stufe des Bürgergeldes werden nun zum 1. Juli 2023 die Fördermöglichkeiten und der Instrumentenkasten der Jobcenter größer und individueller. Mehr Fördermöglichkeiten bei Weiterbildungen, mehr Motivation durch finanzielle Anreize mit dem Weiterbildungsgeld und dem Bürgergeldbonus stehen für einen klaren Fokus auf Bildung und Nachhaltigkeit der Vermittlung.

Die wichtigsten Änderungen zum 01. Juli 2023:

  • Eine Weiterbildungsprämie von bis zu 150 Euro monatlich für die Teilnahme an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung und der Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro im Monat für die Teilnahme an Maßnahmen, die für eine nachhaltige Integration von besonderer Bedeutung sind, motivieren zur Qualifizierung.
  • Umschulungen müssen nicht mehr verkürzt werden, sondern können drei Jahre gefördert werden.
  • Kundinnen und Kunden erarbeiten gemeinsam mit dem Jobcenter einen Kooperationsplan, der die bisherige Eingliederungsvereinbarung ersetzt. Der neue Kooperationsplan ist rechtlich unverbindlich. Er dient als gemeinsamer Fahrplan und fasst das Ziel am Arbeits- oder Ausbildungsmarkt, und welche Schritte dafür unternommen werden müssen, auf einen Blick und in verständlicher Sprache kompakt zusammen.
  • Bei Meinungsverschiedenheiten in der Erstellung oder Fortschreibung des Kooperationsplans kann ein Schlichtungsverfahren helfen.
  • Bürgergeld-Beziehende mit ergänzendem Einkommen höhere Freibeträge.
  • Kundinnen und Kunden mit besonderen individuellen Problemlagen (z. B. finanzieller, gesundheitlicher oder familiärer Art) können freiwillig mit einer ganzheitlichen Betreuung unterstützt werden. Dies kann je nach Wunsch und Bedarf auch aufsuchend erfolgen.

 

Hintergrund SGB II
Im Februar 2023 bezogen im Landkreis Konstanz 12.854 Menschen in 6.486 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Davon waren 8.805 der Regelleistungsberechtigten erwerbsfähig und 4.049 nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte.
Im Bodenseekreis bezogen 7.593 Menschen in 3.898 Bedarfsgemeinschaften Bürgergeld. 5.562 von Ihnen waren erwerbsfähig und 2.331 nicht erwerbsfähig.
Im Landkreis Ravensburg erhielten im Februar 2023 insgesamt 9.692 Menschen in 5.085 Bedarfsgemeinschaften Bürgergeld. 6.685 von Ihnen waren erwerbsfähig und 3.007 nicht erwerbsfähig.
Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind vor allem Kinder unter 15 Jahren.
Das Bürgergeld wird von den Jobcentern ausgezahlt. Die Jobcenter unterstützen auch bei der Suche nach Arbeits- oder Ausbildungsplätzen und unterstützen mit Qualifizierung und Weiterbildung den (Wieder)Einstieg in Beschäftigung.