Im Bezirk der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg waren im November 790 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet. Dabei zeigt sich, dass diese häufiger über eine berufliche oder akademische Ausbildung verfügen. Der Anteil, der ohne Berufsausbildung ist, ist niedriger, als bei anderen Arbeitslosen. Jedoch gibt es von Arbeitgebern immer wieder Vorbehalte gegenüber der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Als Grund für die Zurückhaltung wird oft der Kündigungsschutz genannt. „Die Sorgen in Bezug auf den Kündigungsschutz bei schwerbehinderten Menschen sind in sehr vielen Fällen unbegründet, eine Einstellung sollte nicht an Fehlinformationen scheitern“, erklärt Mathias Auch.
Jeder Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine bestimmte Anzahl von schwerbehinderten Menschen zu beschäftigen. Der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg unterstützt die Betriebe in der Region Bodensee-Oberschwaben durch Beratung, Vermittlung und Förderung, ihre offenen Stellen mit Menschen mit Behinderungen zusammenzubringen. „Einstellungen können finanziell bezuschusst und technische Hilfsmittel beschafft werden. Wobei die Spannweite der technischen Hilfsmittel groß ist, von der Schuheinlage bis hin zum Kfz-Umbau“, informiert Mathias Auch und empfiehlt, vor Einstellung Fördermöglichkeiten mit der Arbeitsagentur abzuklären. Der Arbeitgeber-Service ist telefonisch unter 0800-4555520 kostenfrei erreichbar. Ausführliche Informationen zu Unterstützungs- und Förderleistungen gibt es auch online unter https://www.arbeitsagentur.de/k/inklusion-bringt-weiter-arbeitgeber.