Zum Schutz von Kundinnen und Kunden sowie der Beschäftigten galt bisher in den Geschäftsstellen der Agentur für Arbeit Korbach die 3G-Regel sowie Maskenpflicht für persönliche Beratungsgespräche. Diese Regelungen entfallen ab 1. Juni. Das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske wird bei Besuchen in der Agentur jedoch weiterhin auf freiwilliger Basis empfohlen.
Außerdem wird empfohlen für Beratungsgespräche einen Termin zu vereinbaren, dies ist unter der Arbeitnehmer-Hotline 05631/957-108 möglich.
Viele Kundenanliegen lassen sich wie bisher rund um die Uhr einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der Bundesagentur erledigen. Dazu gehört u.a. die Möglichkeit, sich arbeitssuchend oder arbeitslos zu melden, Arbeitslosengeld zu beantragen oder Änderungen mitzuteilen. Ausführliche Informationen finden sich unter folgendem Link: https://www.arbeitsagentur.de/eservices