Die Ausbildungschancen von Hauptschülern soll ein Sonderprogramm des Landes Hessen verbessern, für das die Antragsfrist Ende Juli endet. Aus dem Programm „Ausbildungsplatzförderung für Hauptschüler“ können Arbeitgeber Zuschüsse erhalten, wenn sie Ausbildungsverträge mit Schülerinnen oder Schülern der neunten Klasse einer allgemeinbildenden Schule schließen, sofern diese die Schule im Antragsjahr mit höchstens einem Hauptschulabschluss verlassen.
Voraussetzung ist nach Angaben der Agentur für Arbeit Korbach, dass das Ausbildungsverhältnis im gleichen Kalenderjahr beginnt. Zudem muss der Jugendliche bei der Berufsberatung der Arbeitsagentur oder des Jobcenters ausbildungsstellensuchend und zu Ausbildungsbeginn mit Hauptwohnsitz in Hessen gemeldet sein. Ausgenommen von der Förderung sind Dienststellen des Landes Hessen sowie des Bundes. Leistungen werden auch nicht erbracht, wenn zwischen dem Auszubildenden und dem Firmeninhaber/Gesellschafter ein enges Verwandtschaftsverhältnis bestehe.
Die Antragstellung durch das Unternehmen hat nach einer Fristverlängerung bis spätestens 31. Juli 2022 beim Regierungspräsidium Kassel zu erfolgen. Die Zahl der Förderfälle ist begrenzt. Entschieden wird nach der Reihenfolge des Antragseingangs. Der Zuschuss beträgt im ersten Ausbildungsjahr 50 Prozent, im zweiten Jahr 25 Prozent der Ausbildungsvergütung. Zuschläge, wie Weihnachts- und Urlaubsgeld oder vermögenswirksame Leistungen, bleiben unberücksichtigt. Jugendliche, die sich bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Korbach melden wollen, können die Hotline 05631/957-158 anrufen. Der Arbeitgeberservice ist unter 05631/957-610 zu erreichen.
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