Arbeiten in der Grenzregion

Hier erhalten Sie Informationen zur Grenzüberschreitenden Arbeitsvermittlung

Der Service für Grenzüberschreitende Arbeitsvermittlung (Service de Placement Transfrontalier / SPT) ist ein gemeinsames Projekt der französischen und deutschen Arbeitsverwaltungen. Der SPT unterstützt sowohl Arbeitssuchende, die jenseits der Grenze arbeiten wollen, als auch Arbeitgeber, die grenzüberschreitend Mitarbeiter suchen.

Für die Beratung und Vermittlung von Grenzgängern in unserer Region stehen Ihnen qualifizierte Arbeitsvermittler in Haguenau, Wissembourg, Karlsruhe, Rastatt und Landau zur Verfügung. Die französischen und deutschen SPT-Vermittler arbeiten eng zusammen, um Arbeitssuche und Arbeitsaufnahme im Nachbarland zu erleichtern.  

 

Unsere Dienstleistungen für Arbeitssuchende

  • Aktuelle Informationen über den Arbeitsmarkt im Grenzgebiet
  • Individuelle Beratung und Stellenvermittlung
  • Aktive Hilfestellung während des Bewerbungsprozess
  • Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen
  • Aufnahme des Stellengesuches bei Pôle Emploi und der Agentur für Arbeit

 

Unsere Dienstleistungen für Arbeitgeber

  • Aktuelle Information zum Arbeitsmarkt im Grenzgebiet
  • Unterstützung bei der gezielten Suche nach Bewerbern
  • Hilfestellung bei Arbeitgeberveranstaltungen (z.B. Messen und Informationstagen)
  • Aufnahme von Stellenangeboten bei Pôle Emploi und der Agentur für Arbeit

 

Weitere Informationen und Unterstützung für Grenzgänger

Bevor Sie eine Beschäftigung im Nachbarland aufnehmen, sollten Sie sich über die Lebens- und Arbeitsbedingungen am Arbeitsort sowie zu Fragen der Besteuerung und Sozialversicherung informieren. Auch während der Beschäftigung als Grenzgänger können Fragen und Probleme auftauchen, für deren Lösung weitere Informationen benötigt werden. Hierfür stehen Ihnen unsere EURES-Beraterinnen zur Verfügung

Wichtig:Bitte beantragen Sie rechtzeitig Ihre Carte Vitale bei der französischen Krankenkasse CPAM in Ihrem Wohnort. Das hierfür notwendige „Grenzgänger-Formular“ S1 erhalten Sie bei Ihrer deutschen gesetzlichen Krankenkasse. Die Carte Vitale-Nummer ist u.a. Voraussetzung für den Leistungsbezug in Frankreich. Am Tag 1 nach der Beendigung des Arbeitsvertrages müssen Sie sich online auf www.pole-emploi.fr arbeitslos melden!