Anpassungsqualifizierung

Im Gegensatz zu einer Aufstiegsqualifizierung geht eine Anpassungsqualifizierung ohne Höherqualifizierung einher. Es werden berufliche Kenntnisse erlangt, die bestehende Wissenslücken schließen, das Fachwissen aktualisieren, erweitern oder zu einer Spezialisierung beitragen können.

In der Regel richten sich diese Art der Qualifizierungen an Berufserfahrene, die zwar ihre Ausbildung abgeschlossen haben, aber dennoch einen gewissen Weiterbildungsbedarf haben.

Darüber hinaus kann die Anpassungsqualifizierung auch eine interessante berufliche Wissenserweiterung für Quereinsteiger und Ungelernte darstellen, um einschlägige Qualifikationen zu erwerben.

Beispiele aus der Praxis

Business English

Ihr/e Mitarbeiter/in soll zukünftig weitere Aufgabenbereiche übernehmen und benötigt hierfür Business English.

Nachfolge

In Ihrer Arztpraxis wird ein/e Nachfolger/in für die Praxismanager/in benötigt. Ein/e Kollege/in soll hierfür qualifiziert werden.

Führerschein

Sie stellen Ihren Fuhrpark in Ihrem Unternehmen auf größere Fahrzeuge um, es werden hierfür weitere Führerscheinklassen benötigt.

Online Marketing

Sie wollen zukünftig Online Kanäle nutzen, hierfür benötigt ein/e Mitarbeiter/in Kenntnisse im Bereich Online Marketing.

Förderumfang der Anpassungsqualifizierung

  1. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten erhalten 100 Prozent der Kosten erstattet

     

  2. Betriebe mit 50 bis 499 Beschäftigten erhalten 50 Prozent der Kosten erstattet.

     

  3. Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten erhalten 25 Prozent der Kosten erstattet.
  1. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten erhalten 75 Prozent der Kosten erstattet

     

  2. Betriebe mit 50 bis 499 Beschäftigten erhalten 50 Prozent der Kosten erstattet.

     

  3. Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten erhalten 25 Prozent der Kosten erstattet.

Einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 5 Prozent erhalten Betriebe wenn Qualifizierungsvereinbarungen mit den Sozialpartnern bestehen. 

Voraussetzungen für eine Anpassungsqualifizierung

  • Die Ausbildung liegt 2 Jahre zurück.
  • In den letzten 2 Jahren wurde keine Weiterbildung über §82 SGBIII gefördert.Tipp:
  • Die Weiterbildung und der Weiterbildungsträger sind nach AZAV zertifiziert.
  • Die Weiterbildung umfasst mehr als 120 UE (1 Unterrichtseinheit = 45 Min.).
  • Die Weiterbildung kann am Stück (unter Freistellung), berufsbegleitend, online, modular, etc. erfolgen.