Betriebliche Umschulung

Eine Umschulung ist eine um ein 1/3 verkürzte Ausbildung. Die Arbeitnehmer starten in den meisten Fällen direkt im zweiten Ausbildungsjahr der Berufsschule oder des Bildungsträgers. In Ausnahmefällen ist auch eine Förderung der vollständigen Ausbildungsdauer möglich. 

Jede Ausbildung kann auch als Umschulung absolviert werden. 

Die Förderdauer beträgt in der Regel 2/3 der Ausbildungszeit bis zur vollen Ausbildungszeit.

Tipp:Tipp:Hinweis: Die Berufsschule kann unter Umständen, nach Rücksprache mit der Agentur für Arbeit bzw. der zuständigen Kammer, durch einen regionalen Bildungsträger ersetzt werden.

Tipp:50% der Lohnkosten werden für die Laufzeit der Umschulung übernommen.

Wichtig:Tipp:Wichtig:75% der Lohnkosten können für Betriebe mit unter 50 Beschäftigten übernommen werden.