Der Minijob – Eine Chance für beide Seiten

Sie suchen als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin neue Arbeitskräfte?

Nutzen Sie doch den Minijob als Einstieg neuer Arbeitskräfte in Ihr Unternehmen. 

21.06.2023 | Presseinfo Nr. 25

Minijobs bieten Ihnen die Chance des gegenseitigen Kennenlernens – und Sie bestimmen, wie es weitergeht. Mitunter ist der Minijob der Einstieg in eine Teil- oder Vollzeitstelle.

Geben Sie Ihren Minijob über Ihren Account als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin auf www.arbeitsagentur.de ein.

Sie haben noch keinen Account?

Wenden Sie sich für Ihre Zugangsdaten gern an die Mailadresse Leipzig.arbeitgeber@arbeitsagentur.de


Hintergrundinformation

Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen mit höchstens 520 Euro monatlichem Arbeitsentgelt oder einem Arbeitseinsatz von maximal 70 Tagen pro Kalenderjahr. Durch fehlende Beiträge zu den Sozialversicherungen sichern Minijobs sozial nicht ab.

Es gibt 2 Arten von Minijobs:

  • Beim 520-Euro-Minijob darf das Arbeitsentgelt monatlich 520 Euro nicht übersteigen. Die Anzahl der Stunden, die Minijobberinnen und Minijobber im Monat arbeiten dürfen, ergibt sich aus dem Stundenlohn. Auch für Minijobs gilt der gesetzliche Mindestlohn.
  • Beim kurzfristigen Minijob darf der Arbeitseinsatz im Laufe eines Kalenderjahres 3 Monate oder insgesamt 70 Tage nicht überschreiten. Das monatliche Entgelt kann schwanken.

Weitere Informationen unter https://www.minijob-zentrale.de