Kürzlich fand in Kooperation mit dem Bundesverband mittelständische Wirtschaft – Unternehmerverband Deutschland e.V. (BVMW) Wirtschaftsregion Leipzig ein Unternehmerabend zum Thema „Qualifizierungschancengesetz“ (QCG) statt. Durch dieses Gesetz erhalten Beschäftigte grundsätzlich Zugang zur Weiterbildungsförderung auch unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße, wenn sie als Folge des digitalen Strukturwandels Weiterbildungsbedarf haben oder in sonstiger Weise von Strukturwandel betroffen sind.
Mit dem Qualifizierungschancengesetzes (QCG) möchte die Bundesregierung gezielt die Weiterbildung von Arbeitnehmern stärken und hat Rahmenbedingungen für berufsbegleitende Weiterbildungen geschaffen, die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer attraktiv sind.
Ziele dieser Förderung ist es, dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken und Fachkräfte zu sichern, deren Job aufgrund von Strukturwandel, Transformation und Digitalisierung bedroht ist. Dementsprechend ist das Qualifizierungschancengesetz nicht nur für den Arbeitgeber interessant, der dadurch Weiterbildungskosten und Lohnausfälle reduzieren kann, sondern auch für den Arbeitnehmer. Hat der Arbeitnehmer Interesse an einer entsprechenden Weiterbildung, hat er mit der Förderung gute Argumente, warum sich sein Unternehmen an der Weiterbildung beteiligen sollte.
Steffen Leonhardi, Vorsitzender der Geschäftsführung der Bundesagentur für Arbeit Leipzig, erläuterte den Unternehmern mit zwei Fachexperten das QCG und die damit verbundenen Möglichkeiten sowie das Beratungsangebot.
Erstaunlich war, dass wenige Teilnehmer überhaupt Kenntnis von den Fördermöglichkeiten hatten. Die digitale Transformation verändert weiterhin den Arbeitsmarkt und drängt Unternehmen zu neuen Wegen. Bestehende Tätigkeitsfelder in den unterschiedlichsten Branchen verändern sich und erfordern neue Anpassungen auf zahlreichen Ebenen. Die Qualifikationen und Kompetenzen von Beschäftigten regelmäßig zu erweitern, ist daher unerlässlich.
Tipp:Mehr zu den vielfältigen Möglichkeiten finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung
Für Arbeitgeber kann das Qualifizierungschancengesetz viele Vorteile bieten:
- positiv:
Bessere Mitarbeiterfähigkeiten: Durch die finanzielle Unterstützung von Weiterbildung und Umschulung können Arbeitnehmer ihre Fähigkeiten verbessern und auf sich ändernde Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt reagieren. Dies führt zu einem besseren Kompetenzniveau und zu mehr Flexibilität bei den Arbeitnehmern.
- positiv:
Höhere Mitarbeiterzufriedenheit: Arbeitnehmer, die ihre Fähigkeiten verbessern und ihre Karriere vorantreiben können, sind in der Regel zufriedener mit ihrer Arbeit und bleiben länger im Unternehmen.
- positiv:
Verringerte Fluktuation: Da Arbeitnehmer, die ihre Fähigkeiten verbessern können, weniger wahrscheinlich das Unternehmen verlassen, kann die Fluktuation verringert werden.
- positiv:
Erhöhte Effizienz: Wenn Arbeitnehmer ihre Fähigkeiten verbessern, können sie bessere und effizientere Arbeitsprozesse entwickeln und implementieren.
- positiv:
Stärkere Arbeitgebermarke: Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmer fördern und ihnen Weiterbildungsmöglichkeiten anbieten, können ihre Reputation als attraktiver Arbeitgeber stärken. Dies kann dazu beitragen, dass sich bessere Bewerber um Arbeitsplätze bewerben.