Zettelwirtschaft adé: Mit der BundID Anträge online stellen

#eService - BundID: digitale Transformation der Verwaltung

Staatliche Leistungen einfach und sicher vom heimischen Wohnzimmer aus beantragen – das ist das Ziel des Onlinezugangsgesetz (OZG). Mit seiner aktuellen Weiterentwicklung schafft es mehr Verbindlichkeit für eine schnelle und effiziente Digitalisierung der Verwaltung. 

25.07.2024 | Presseinfo Nr. 22

Das gilt auch für die Bundesagentur für Arbeit – als erste deutsche Behörde erfüllt sie die Vorgaben des Onlinezugangsgesetz (OZG) vollständig. Schon heute werden über einhundert Dienstleistungen – von Arbeitslosmeldung, über Leistungsantrag bis hin zur elektronischen Übermittlung von Bescheiden – vollständig papierlos angeboten. 

Zitat:

„Die Digitalisierung bietet unseren Kundinnen und Kunden die Chance, unabhängig von Ort und Zeit, alle Anliegen online zu klären, egal ob Arbeitslosmeldung oder Antragstellung. Neben der Digitalisierung setzen wir auf Automatisierung. So wird bereits heute jeder zweite Antrag auf Arbeitslosengeld elektronisch eingereicht und dadurch automatisch bearbeitet und bewilligt. Das geht schneller für die Menschen, spart Zeit, Geld und unnötige Wege. Mit der Einführung der BundID geht die Bundesagentur für Arbeit einen weiteren sicheren Schritt zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen.“, sagte Klaus-Peter Hansen, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit (BA).

BundID: Digitaler Zugang zu den Leistungen der BA

Die BundID ist ein zentrales Konto zur persönlichen Identifizierung und Authentifizierung. 

Einmal eingerichtet, können die Kundinnen und Kunden der BA auf die Online Angebote der Agenturen für Arbeit, der Jobcenter und der Familienkassen zugreifen.

Die Nutzung der BundID bringt zahlreiche Vorteile:

  1. Die BundID ermöglicht das automatische Vorausfüllen von Online-Anträgen mit persönlichen Daten. Dadurch können Kundinnen und Kunden ihre Anträge noch schneller und unkomplizierter einreichen.

  2. Tippfehler können dadurch vermieden und Anträge schneller bearbeitet werden.

  3. Kundinnen und Kunden bestätigen selbst die Weitergabe ihrer Daten und behalten die volle Kontrolle.

  4. Das elektronische Postfach erleichtert und beschleunigt den Empfang von Bescheiden und Nachweisen.

Ab sofort für die eServices der BA

Ab sofort gibt es bei den jeweiligen eServices der BA die Option, sich mit der BundID anzumelden. Die Anmeldung erfolgt über die Weiterleitung zur BundID-Seite, wo verschiedene Anmeldeoptionen – idealerweise mit dem Online-Personalausweis – zur Verfügung stehen. Nach erfolgreicher Anmeldung werden die Nutzerinnen und Nutzer zurück zur Bundesagentur für Arbeit geleitet und können dort die gewünschten eServices nutzen.

  1. Weitere Informationen zum Zugang zu den eServices der Bundesagentur für Arbeit mit der BundID gibt es unter (auch mit Erklärfilm): 

Weitere Informationen 

  1. Häufige Fragen und Antworten zur BundID:

https://id.bund.de/de/faq