Zettelwirtschaft adé: Mit der BundID Anträge online stellen - update

Staatliche Leistungen einfach und sicher vom heimischen Wohnzimmer aus beantragen – das ist das Ziel des Onlinezugangsgesetz (OZG). 

Mit seiner aktuellen Weiterentwicklung schafft es mehr Verbindlichkeit für eine schnelle und effiziente Digitalisierung der Verwaltung.
Das gilt auch für die Bundesagentur für Arbeit – als erste deutsche Behörde erfüllt sie die Vorgaben des Onlinezugangsgesetz (OZG) vollständig. Schon heute werden über einhundert Dienstleistungen – von Arbeitslosmeldung, über Leistungsantrag bis hin zur elektronischen Übermittlung von Bescheiden – vollständig papierlos angeboten.

26.07.2024 | Presseinfo Nr. 23

BundID: Digitaler Zugang zu den Leistungen der BA

Die BundID ist ein zentrales Konto zur persönlichen Identifizierung und Authentifizierung. Einmal eingerichtet, können die Kundinnen und Kunden der BA auf die Online Angebote der Agenturen für Arbeit, der Jobcenter und der Familienkassen zugreifen.

Zitat:

„Es freut uns sehr, dass auch wir einen Zugang zu unseren Dienstleistungen mit diesem komfortablen und hohen Sicherheitsniveau anbieten können. Immer mehr Behörden stellen deutschlandweit auf BundID um. Die Einrichtung eines BundID-Kontos ist daher bereits heute empfehlenswert. All unsere Kundinnen und Kunden, die zum 22.07.2024 schon einen Online-Zugang hatten, wurden zentral angeschrieben und auf die neuen Möglichkeiten hingewiesen. Neukundinnen und Neukunden beraten wir entsprechend. Wichtig zu wissen ist auch, dass der Zugang mit den bereits vorhandenen Login-Daten natürlich auch weiterhin nutzbar ist.“ erklärt Heike Praetz, stellvertretende Geschäftsführerin des Jobcenters Leipzig.

Die Nutzung der BundID bringt zahlreiche Vorteile:
 

  1. Die BundID ermöglicht das automatische Vorausfüllen von Online-Anträgen mit persönlichen Daten. Dadurch können Kundinnen und Kunden ihre Anträge   noch schneller und unkomplizierter einreichen.

  2. Tippfehler können dadurch vermieden und Anträge schneller bearbeitet werden.

  3. Kundinnen und Kunden bestätigen selbst die Weitergabe ihrer Daten und behalten die volle Kontrolle.

  4. Das elektronische Postfach erleichtert und beschleunigt den Empfang von Bescheiden und Nachweisen.
Ab sofort für die eServices der BA

Ab sofort gibt es bei den jeweiligen eServices der BA die Option, sich mit der BundID anzumelden. 

Die Anmeldung erfolgt über die Weiterleitung zur BundID-Seite, wo verschiedene Anmeldeoptionen – idealerweise mit dem Online-Personalausweis – zur Verfügung stehen. 

Nach erfolgreicher Anmeldung werden die Nutzerinnen und Nutzer zurück zur Bundesagentur für Arbeit geleitet und können dort die gewünschten eServices nutzen.

1. Weitere Informationen zum Zugang zu den eServices der Bundesagentur für Arbeit mit der BundID gibt es unter (auch mit Erklärfilm):
https://www.arbeitsagentur.de/bundid-sicherer-zugang-zu-allen-eservices

2. Häufige Fragen und Antworten zur BundID:
https://id.bund.de/de/faq

3. Alle wichtigen Zugangsinformationen zur Nutzung unserer Online-Plattform jobcenter.digital finden Sie auf unserer Homepage unter:
https://jobcenter-leipzig.de/service/jobcenter-digital/