Mit dem Beginn der Ausbildung nach den Sommerferien starten viele Schulabgängerinnen
und Schulabgänger in einen neuen Lebensabschnitt. Für einige bedeutet dies, eine eigene
Unterkunft zu benötigen, da die Wohnung der Eltern zu weit vom Ausbildungsbetrieb
entfernt ist. Um diese finanzielle Mehrbelastung zu kompensieren, können die Agenturen
für Arbeit die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gewähren.
Rechtzeitige Antragstellung notwendig
Es ist wichtig, den Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) rechtzeitig zu stellen, da die
Unterstützung frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt wird. Für eine zügige
Bearbeitung müssen die kompletten Unterlagen vorliegen. Die Antragstellung erfolgt am
einfachsten online über www.arbeitsagentur.de unter „Meine eServices“. Falls noch keine
Registrierung erfolgt ist, muss diese einmalig durchgeführt werden. Danach kann das
gesamte Online-Portfolio der Bundesagentur für Arbeit genutzt werden.
Anspruchsvoraussetzungen
- Anspruchsberechtigt sind Jugendliche in einer betrieblichen oder
außerbetrieblichen Ausbildung sowie in einer Berufsvorbereitenden
Bildungsmaßnahme (BvB). - Kein Anspruch auf BAB besteht für schulische Ausbildungen. Hierfür kommen
gegebenenfalls Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
in Frage. Interessierte müssen sich dazu an ihr örtliches Amt für
Ausbildungsförderung wenden. - Förderberechtigt sind Auszubildende, wenn sie außerhalb des Haushaltes der
Eltern oder eines Elternteils wohnen und die Ausbildungsstätte von der Wohnung
der Eltern/des Elternteils aus nicht in angemessener Zeit erreichen können. Die Hin und Rückfahrt muss mehr als zwei Stunden betragen. Ausnahmen gelten für Auszubildende, die 18 Jahre und älter sind, verheiratet oder
in einer Lebenspartnerschaft verbunden sind oder waren, mit mindestens einem
Kind zusammenleben oder aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die
Wohnung der Eltern verwiesen werden können.
Höhe der Beihilfe
Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe richtet sich nach dem Einkommen des
Auszubildenden, dem seines Ehegatten und dem der Eltern sowie der Unterbringungsart.
Im Internet kann jeder mittels des BAB-Rechners selbst die mögliche Förderung
nachrechnen.
Kontaktmöglichkeiten
Antragsunterlagen und weiterführende Informationen können telefonisch unter der
kostenlosen Service-Nummer 0800 4 5555 00 angefordert oder persönlich in der Agentur
für Arbeit Leipzig abgeholt werden.