Unterstützung für Auszubildende: Berufsausbildungsbeihilfe sichert finanzielle Entlastung

Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) der Agentur für Arbeit bietet Auszubildenden finanzielle Unterstützung bei der Bewältigung zusätzlicher Kosten, die durch eine eigene Unterkunft entstehen können. Eine rechtzeitige Antragstellung ist entscheidend.

08.08.2024 | Presseinfo Nr. 26

Mit dem Beginn der Ausbildung nach den Sommerferien starten viele Schulabgängerinnen 
und Schulabgänger in einen neuen Lebensabschnitt. Für einige bedeutet dies, eine eigene 
Unterkunft zu benötigen, da die Wohnung der Eltern zu weit vom Ausbildungsbetrieb 
entfernt ist. Um diese finanzielle Mehrbelastung zu kompensieren, können die Agenturen 
für Arbeit die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gewähren.

Rechtzeitige Antragstellung notwendig

Es ist wichtig, den Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) rechtzeitig zu stellen, da die 
Unterstützung frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt wird. Für eine zügige 
Bearbeitung müssen die kompletten Unterlagen vorliegen. Die Antragstellung erfolgt am 
einfachsten online über www.arbeitsagentur.de unter „Meine eServices“. Falls noch keine 
Registrierung erfolgt ist, muss diese einmalig durchgeführt werden. Danach kann das 
gesamte Online-Portfolio der Bundesagentur für Arbeit genutzt werden.

Anspruchsvoraussetzungen

  • Anspruchsberechtigt sind Jugendliche in einer betrieblichen oder 
    außerbetrieblichen Ausbildung sowie in einer Berufsvorbereitenden 
    Bildungsmaßnahme (BvB).
  • Kein Anspruch auf BAB besteht für schulische Ausbildungen. Hierfür kommen 
    gegebenenfalls Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) 
    in Frage. Interessierte müssen sich dazu an ihr örtliches Amt für 
    Ausbildungsförderung wenden.
  • Förderberechtigt sind Auszubildende, wenn sie außerhalb des Haushaltes der 
    Eltern oder eines Elternteils wohnen und die Ausbildungsstätte von der Wohnung
    der Eltern/des Elternteils aus nicht in angemessener Zeit erreichen können. Die Hin und Rückfahrt muss mehr als zwei Stunden betragen.
  • Ausnahmen gelten für Auszubildende, die 18 Jahre und älter sind, verheiratet oder 
    in einer Lebenspartnerschaft verbunden sind oder waren, mit mindestens einem 
    Kind zusammenleben oder aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die 
    Wohnung der Eltern verwiesen werden können.

    Höhe der Beihilfe

    Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe richtet sich nach dem Einkommen des 
    Auszubildenden, dem seines Ehegatten und dem der Eltern sowie der Unterbringungsart.
    Im Internet kann jeder mittels des BAB-Rechners selbst die mögliche Förderung 
    nachrechnen.

    Kontaktmöglichkeiten

    Antragsunterlagen und weiterführende Informationen können telefonisch unter der 
    kostenlosen Service-Nummer 0800 4 5555 00 angefordert oder persönlich in der Agentur 
    für Arbeit Leipzig abgeholt werden.

    www.arbeitsagentur.de/leipzig