Der einfachste Weg, um eine schnelle Bearbeitungszeit zu unterstützen, ist die zur Verfügung stehende „KEA“-Schnittstelle in der zertifizierten Lohnsoftware zu nutzen. Die jeweiligen Softwarehersteller geben hierzu gern Auskünfte.
Weitere Informationen unter www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kea.
Hinweise und Hilfen:
- Zertifizierte Lohnabrechnungssoftware bietet oftmals bereits die KEA-Datenschnittstelle bzw. diese muss über den Hersteller freigeschalten werden.
- Für kleinere und mittlere Unternehmen übernehmen oft Steuerbüros die Abrechnungen.
- Liegt keine KEA-Datenschnittstelle vor, kann über den örtlichen Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit eine Registrierung für die eServices erfolgen, sodass die Unterlagen zumindest digital eingereicht werden können.
- Kontakt zum Arbeitgeberservice: persönlich oder kostenfrei unter der Telefonnummer 0800 / 4555520.
- Beratung und technische Unterstützung zur KEA-Datenschnittstelle gibt es über: IT-Systemhaus.SEP15-KEA-Support@arbeitsagentur.de
- Inhaltliche Beratung zum (Saison-)Kurzarbeitergeld bietet der Operative Service der Agentur für Arbeit unter Leipzig.031-OS@arbeitsagentur.de an.
Nutzen Sie gern auch unseren eService
https://www.arbeitsagentur.de/eservices-unternehmen#finanzielleunterstuetzung
oder den Upload-Service
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeldformen/kurzarbeitergeld-anzeige-antrag-berechnung/kurzarbeitergeld-dokumente-hochladen
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