Kindergeld nach der Schule

• Auch für volljährige Kinder kann die Familienkasse Kindergeld zahlen 
• Arbeitsagentur Limburg-Wetzlar empfiehlt, den Antrag online zu stellen

02.07.2024 | Presseinfo Nr. 110

Grundsätzlich bekommen Eltern für Kinder bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld. Aber auch danach kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert. Da es nach dem Schulende nicht immer nahtlos weitergeht, gibt es Kindergeld ebenfalls während einer Übergangsphase von längstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. Auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Dienste (FSJ, FÖJ sowie anerkannte Freiwilligendienste im In- oder Ausland) kann Kindergeld gezahlt werden. Sollte sich die Unterbrechung unverschuldet länger hinziehen, wird Kindergeld weitergezahlt, sofern sich das Kind aktiv um einen Ausbildungs- oder Studienplatzplatz bemüht oder nach Zusage auf den Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums wartet. Hierfür genügt die Zusendung eines Nachweises über die Bewerbungsbemühungen einschließlich deren. Eine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit ist nicht erforderlich. Wichtig ist stets, die Pläne des Kindes nach Schulzeitende schriftlich mitzuteilen. So können die Zahlungen aufrechterhalten werden. Falls das Kind nach dem Ende der Schulausbildung noch keine weiteren Pläne für eine unmittelbar anschließende Ausbildung hat, kann ein Kindergeldanspruch während der Arbeitsuche bestehen – hierzu muss sich das Kind bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden.

Das Online-Angebot unter www.familienkasse.de ermöglicht es nach Angaben der Arbeitsagentur Limburg-Wetzlar, Nachweise über den Ausbildungs- oder Studienbeginn sowie Schulbescheinigungen bequem hochgeladen. Kindergeldunterlagen für Kinder ab 18 Jahren können komplett papierlos über das ELSTER-Zertifikat eingereicht werden. Telefonisch ist die Familienkasse kostenfrei unter 0800 4 5555 30 erreichbar.