In diesen Wochen beenden viele Auszubildende ihre Lehre. Für Ausbildungsabsolventen, die nach den Ferien ein Studium anstreben, lohne es sich, für mindestens einen Tag Arbeitslosengeld zu beantragen, heißt es in einer Mitteilung der Arbeitsagentur Limburg-Wetzlar. „Denn ein einmal realisierter Arbeitslosengeldanspruch erlischt erst vier Jahre nach seinem Entstehen“, erläutert Agentursprecher Ralf Fischer. Ein einziger Tag Arbeitslosengeldbezug könne somit dazu führen, dass der komplette Restanspruch -je nach Studiendauer- sogar noch nach dem Studium reaktiviert werden kann, falls es mit einer direkten Anschlussbeschäftigung nicht klappen sollte. Gesichert sei somit auch der Krankenversicherungsschutz nach Studienende. Werde der Anspruch allerdings nicht rechtzeitig auf diese Weise geltend gemacht, könne ein Antragsteller nach mehr als zwei Jahren Unterbrechung seiner beitragspflichtigen Beschäftigung aus dieser Tätigkeit in der Regel keinen Arbeitslosengeldanspruch mehr ableiten. Die Meldung kann online unter https://www.arbeitsagentur.de/eservices oder telefonisch unter der Rufnummer 0800 4 5555 00 (gebührenfrei) vorgenommen werden.
Vor dem Studium Arbeitslosengeldanspruch sichern
• Ausbildungsabsolventen, die ein Studium anstreben, sollten sich zuvor für mindestens einen Tag arbeitslos melden
12.07.2024 | Presseinfo Nr. 114