Menschen mit Behinderungen, deren Grad der Behinderung (GdB) weniger als 50, aber mindestens 30 beträgt, können schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Arbeitsplatz rechtmäßig in Deutschland haben. Eine weitere Voraussetzung ist, dass ihr Arbeitsplatz aufgrund ihrer Behinderung gefährdet ist oder sie deswegen keinen geeigneten Arbeitsplatz finden. ‚Gleichgestellte‘ haben nach Angaben der Arbeitsagentur Limburg-Wetzlar grundsätzlich dieselben Rechte wie schwerbehinderte Menschen. Das Gesetz schütze auch sie stärker vor Kündigungen als nicht-behinderte Beschäftigte. Sie können außerdem finanzielle Hilfen für einen Arbeitsplatz erhalten, der ihren besonderen Ansprüchen Rechnung trägt. Zudem haben gleichgestellte Arbeitnehmer Zugang zu speziellen Fachdiensten und der Förderung der Integrationsämter. Zuschüsse oder andere Formen der Förderung erleichtern es Arbeitgebern in wirtschaftlicher Hinsicht, sie einzustellen und dauerhaft zu beschäftigten. Anders als schwerbehinderte Menschen haben Gleichgestellte allerdings keinen Anspruch auf Zusatzurlaub, kostenlose Beförderung im Personennahverkehr oder auf eine besondere Altersrente. Sie erhalten auch keinen Schwerbehindertenausweis.
Antrag online stellen
Der Antrag auf Gleichstellung ist bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen, die das Verfahren auch online anbietet. Weitere Informationen und den Online-Service gibt es unter https://bit.ly/3T2SmVw.