Wer keine Schwerbehinderten beschäftigt, zahlt künftig mehr

• Unternehmen, die jetzt noch Schwerbehinderte oder Gleichgestellte einstellen, können Kosten vermeiden oder verringern
• Ausgleichsabgabe kommt Betrieben zu Gute, die ihrer Beschäftigungspflicht nachkommen

11.10.2024 | Presseinfo Nr. 154

Rund ein Viertel (ca. 40.000) aller beschäftigungspflichtigen Betriebe in Deutschland beschäftigen nach Angaben der Arbeitsagentur Limburg-Wetzlar keine schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellte Menschen. Für diese erhöht sich die Ausgleichsabgabe ab 2025 deutlich.

Arbeitgeber mit einer Betriebsgröße von 20 bis unter 40 zu zählenden Arbeitsplätzen, die 2024 keinen schwerbehinderten oder gleichgestellten Arbeitnehmer beschäftigt haben, zahlen künftig monatlich 210 Euro (bislang 140 Euro) für jeden nicht besetzten Pflichtplatz. Bei Betrieben mit 40 bis unter 60 Arbeitsplätzen, die keinen Pflichtplatz besetzt hatten, steigt die monatliche Abgabe je unbesetztem Pflichtplatz von 245 Euro auf dann 410 Euro. Arbeitgeber mit 60 und mehr zugrunde zu legenden Arbeitsplätzen, die keinen Schwerbehinderten oder Gleichgestellten beschäftigten, werden dann mit monatlich 360 Euro anstatt 720 Euro pro unbesetztem Pflichtplatz zur Kasse gebeten. Für Betriebe die zwar schwerbehinderte Menschen beschäftigen, aber ihre individuelle Beschäftigungsquote nicht erfüllen, bleiben die bisherigen Staffelsätze unverändert.

Mehr als 1.000 schwerbehinderte Arbeitslose im Agenturbezirk

Die neuen Sätze kommen bei der Anzeige ab 2025 zum Tragen und betreffen Arbeitgeber, die ihrer Beschäftigungspflicht nach § 154 SGB IX nicht nachkommen und im Jahresverlauf 2024 keinen schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen beschäftigt haben. Soweit Arbeitgeber noch in 2024 einen schwerbehinderten oder gleichgestellten Arbeitnehmer einstellen, können diese Kosten verringert oder vermieden werden, heißt es bei der Arbeitsagentur weiter. Im Landkreis Limburg-Weilburg waren im September 279 Schwerbehinderte arbeitslos gemeldet, im Lahn-Dill-Kreis waren im vergangenen Monat 756 schwerbehinderte Arbeitslose registriert.

Die Beschäftigungspflicht gilt für private und öffentliche Arbeitgeber, die mindestens 20 Arbeitnehmer beschäftigen. Arbeitgeber, die ihre Beschäftigungspflicht nicht oder nur teilweise erfüllen, müssen eine Ausgleichsabgabe an ihr zuständiges Integrationsamt zahlen. Die Ausgleichsabgabe dient dazu, einen finanziellen Ausgleich zwischen Arbeitgebern zu schaffen, die ihrer Beschäftigungspflicht nachkommen, schwerbehinderte Menschen beschäftigen und dadurch gegebenenfalls zusätzliche Kosten tragen. Darüber hinaus soll die Ausgleichsabgabe auch dazu motivieren, mehr schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Die Höhe der Ausgleichsabgabe wird in Abhängigkeit von der Betriebsgröße und der Beschäftigungsquote automatisch ermittelt, nachdem Arbeitgeber ihre verpflichtende Anzeige abgegeben haben.