Der Gesetzgeber verbessert zum 1. April die staatlichen Förderleistungen für die Qualifizierung Beschäftigter, berichtet jetzt die Arbeitsagentur Limburg-Wetzlar. Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können dann mit Zuschüssen von 100 Prozent der Lehrgangskosten und einem Arbeitsentgeltzuschuss von bis zu 75 Prozent rechnen, wenn ihre Mitarbeitenden berufliche Teilqualifikationen erwerben oder an Umschulungen teilnehmen. Unternehmen mit 50 bis unter 500 Beschäftigten können 50 Prozent der Lehrgangsgebühren erstattet werden. Sofern der zu qualifizierende Mitarbeitende eines solchen Unternehmens 45 Jahre alt oder schwerbehindert ist, können auch bei dieser Betriebsgröße 100 Prozent Lehrgangskosten von der Arbeitsagentur übernommen werden. Der Arbeitslohn wird dabei zu 50 Prozent gefördert.
LKW-Führerschein, Praxismanagement und vieles mehr
Als Beispiele für Teilqualifikationen nennt die Agentur für Arbeit den LKW-Führerschein für Arbeitnehmer des Bau- oder Landschaftsbau-Gewerbes, die Fortbildung von medizinischen Fachangestellten zu Praxismanagern oder Businessenglisch für Bürokräfte. Für Umschulungen werden die Qualifizierung von Pflegehelfenden zu Gesundheitspflegenden oder Externenprüfungen bei ungelernten Lagerkräften als Beispiele genannt. Der Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur Limburg-Wetzlar prüft in jedem Einzelfall, ob für geplante Qualifizierungen -auch bei anderen Bildungszielen- Fördermöglichkeiten für Beschäftigte bestehen. Die Agentur für Arbeit weist ferner darauf hin, dass nunmehr auch dreijährige Umschulungen ohne Verkürzung förderfähig sind, sofern einschlägige Vorschriften eine Verkürzung nicht zulassen oder der Umschulungserfolg aufgrund der Eignung oder persönlicher Verhältnisse bei einer Verkürzung gefährdet wäre. Der Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur Limburg-Wetzlar berät interessierte Unternehmen individuell auf Grundlage der betrieblichen Bedarfe. Kontakt unter Tel. 0800 4 5555 20.