Arbeitslosenquote fällt erneut
Die Arbeitslosenquote im Agenturbezirk Lörrach nahm um 0,1 Prozentpunkte ab und liegt nun bei 3,7 Prozent. Vor der Corona-Krise lag die Arbeitslosenquote bei 3,6 Prozent. Das Land Baden-Württemberg weist eine Quote von 3,3 Prozent aus.
Weniger Arbeitslosigkeit in beiden Landkreisen
Im April wurden in den Landkreisen Lörrach und Waldshut 8.250 Arbeitslose gezählt. Im Landkreis Lörrach nahm die Arbeitslosigkeit um 88 Personen (minus 1,6 Prozent), im Landkreis Waldshut um 78 Personen (minus 2,5 Prozent) ab.
Rückgang der Langzeitarbeitslosigkeit
Die günstige Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt wirkt sich ebenfalls positiv auf die Langzeitarbeitslosigkeit (2.742) aus. Im April waren 62 Menschen weniger langzeitarbeitslos gemeldet als im März und 302 weniger als im April des Vorjahres. Nach wie vor sind langzeitarbeitslose Menschen am stärksten von den Auswirkungen der Pandemie betroffen, derzeit ist jeder dritte Arbeitslose langzeitarbeitslos. Vor der Pandemie war es nur jeder Fünfte.
Höchststand bei Stellenbestand
Im April wurden 828 Stellen gemeldet, damit erreicht der Stellenbestand mit 3.845 einen neuen Höchststand.
Anspruch auf Grundsicherung für Menschen aus der Ukraine ab Juni
Die Beantragung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II für die Zeit ab dem 1. Juni 2022 ist bereits jetzt möglich.
Wichtige Hinweise die Geflüchtete im Vorfeld beachten müssen
Um einen reibungslosen Antrag auf Grundsicherung zu stellen, müssen die Menschen aus der Ukraine eine Fiktionsbescheinigung oder einen Aufenthaltstitel nach § 24 Abs.1 des Aufenthaltsgesetzes vorzeigen. Die Registrierung ist zwingend erforderlich, damit Geflüchtete in Deutschland arbeiten oder staatliche Hilfe bekommen können. Zudem müssen Geflüchtete im Vorfeld ein Konto bei einer deutschen Bank eröffnen und sich bei einer deutschen Krankenkasse anmelden. Ebenso wichtig ist es, dass sich an ihrem aktuellen Wohnsitz, egal ob in einer Privat- oder Notunterkunft, ein mit ihrem Namen beschrifteter Briefkasten befindet.
Nach der Antragstellung haben die Menschen aus der Ukraine, wie alle Leistungsberechtigten nach dem Sozialgesetzbuch II, Anspruch auf Beratung und (finanzielle) Unterstützung durch die Jobcenter. Hierzu zählen Leistungen zum Lebensunterhalt (inkl. Krankenversicherung), eine Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung, sowie Zugang zu allen Förder- und Qualifizierungsangeboten, wie zum Beispiel Sprachkurse, Integrationskurse und Weiterbildungen. Weiter unterstützt das Jobcenter bei der Anerkennung der im Ausland erworbenen Bildungs- und Berufsabschlüsse.
Wichtige Informationen zur Antragstellung und zu Beratungs- und Fördermöglichkeiten der Jobcenter, sowie die Möglichkeit online einen Termin zu vereinbaren, gibt es unter https://jobcenter-landkreis-loerrach.de/