Wissenswertes

Unter dem Themenblock Wissenswertes finden Sie eine Sammlung häufig gestellter Fragen, die wir Ihnen hier beantworten. 

Agentur für Arbeit Ludwigsburg:

Ludwigsburg (71634 – 71642) 
Asperg (71679), Affalterbach (71563), Benningen (71726), Ditzingen (71254), Erdmannhausen (71729), Freiberg (71691), Gerlingen (70839), Großbottwar (71723), Hemmingen (71282), Korntal-Münchingen (70825), Kornwestheim (70806), Marbach (71672), Markgröningen (71706), Möglingen (71696), Murr (71711), Oberstenfeld (71720), Pleidelsheim (74385), Remseck (71686), Schwieberdingen (71701), Steinheim (71711), Tamm (71732)

 

Geschäftsstelle Bietigheim-Bissingen:

Bietigheim-Bissingen (74321)
Besigheim (74354), Bönnigheim (74357), Eberdingen (71735), Erligheim (74391), Freudental (74392), Gemmrigheim (74376), Hessigheim (74394), Ingersheim (74379), Kirchheim (74366), Löchgau (74369), Mundelsheim (74395), Oberriexingen (71739), Sachsenheim (74343), Sersheim (74372), Vaihingen (71665), Walheim (74399)

Kontakt, Wegbeschreibung und Öffnungszeiten der Agenturen Ludwigsburg und Bietigheim-Bissingen

Arbeitssuchende sind Personen, die eine Beschäftigung als Arbeitnehmer / Arbeitnehmerin suchen und die dafür die Angebote der Agentur für Arbeit nutzen möchten. Dies gilt für Personen, die in der Regel in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, Auszubildende und Studenten, Selbstständige oder z.B. auch Menschen, die in Elternzeit sind.

Arbeitslos sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die

  • nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen
  • sich bemühen, Ihre Beschäftigungslosigkeit zu beenden und
  • den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Thema Arbeitslosengeld.

Nichtleistungsempfänger sind Arbeitnehmer / Arbeitnehmerinnen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, keine Leistungen vom Jobcenter erhalten, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben und das Dienstleistungsangebot der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen wollen. Es gelten dieselben Rechte und Pflichten wie bei Leistungsempfängern (Anspruch auf Arbeitslosengeld).
Zeiten der Arbeitslosigkeit werden von Ihrer Agentur für Arbeit an den Rentenversicherungsträger gemeldet. Diese Zeiten können unter Umständen als beitragsfreie Anrechnungszeiten berücksichtigt werden. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Rententräger.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt für Arbeitsuchende / Arbeitslose ohne Leistungsbezug:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-arbeitssuche_ba013159.pdf

Alle Themen rund um das Arbeitslosengeld werden zentral durch unsere Operativen Services bearbeitet. Für die Agentur für Arbeit Ludwigsburg ist der Operative Service Stuttgart zuständig. 

Anfragen hierzu können von den Service Centern der Familienkasse beantwortet werden. Sie erreichen diese über deren gebührenfreie Servicerufnummer:

0800 555 30 (inhaltliche Fragen)

0800 4 5555 33 (Anfragen zu Zahlungsterminen)

Allgemeine Information zu Kindergeld, Kinderzuschlag sowie zur Antragstellung auf verschiedene Leistungen erhalten Sie hier: www.familienkasse.de

Informationen zum Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) / kommunalen Jobcenter Landkreis Ludwigsburg finden Sie unter www.jobcenter.landkreis-ludwigsburg.de

Aufstockung
In manchen Fällen reicht Arbeitslosengeld nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. In solchen Fällen können Arbeitslose zusätzlich Bürgergeld beziehen. Die Agentur für Arbeit bezeichnet arbeitslose Erwerbsfähige, die zur Existenzsicherung beide Leistungen beziehen, als Aufstocker.