1. Probearbeit als Einstiegshilfe - Maßnahme in einem Unternehmen
Profitieren Sie von der Möglichkeit einer Probearbeit und lernen Sie Ihre potenziell neuen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser kennen. Durch die Probearbeit können Sie einen Eindruck über die Leistungsfähigkeit des Bewerbers erlangen und praktische berufliche Kenntnisse vermitteln, die für eine Einstellung notwendig sind.
Eine vertragliche Bindung sowie eine Anmeldung zur Sozialversicherung sind nicht erforderlich. Bitte nehmen Sie vor Beginn der Probearbeit Kontakt zu Ihrem Arbeitgeber-Service unter der Rufnummer 0800 4555520 auf, um die Probearbeit anzumelden.
2. Eingliederungszuschuss
Wir unterstützen Sie finanziell in Form eines Eingliederungszuschusses (Zuschuss zum Lohn/ Gehalt und Pauschalzuschuss zum Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsabgaben), wenn Sie bei einem Bewerber fehlende Berufserfahrung und fachliche Defizite feststellen, die eine erweiterte Einarbeitung erforderlich machen.
Die Fördermöglichkeiten sprechen Sie bitte immer vor einer konkreten Einstellung mit uns ab. Bitte beachten Sie, dass Anträge, die nach Vertragsunterzeichnung gestellt werden, verspätet sind und nicht berücksichtigt werden können.
Weitere Informationen finden Sie im Flyer zum Eingliederungszuschuss und auf den zentralen Seiten.
3. Qualifizierung von Beschäftigten - Förderung von Weiterbildungen oder Berufsabschlüssen
Wir bieten Ihnen…
- eine Beratung, die individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt ist.
- finanzielle Unterstützung bei der Übernahme von Lehrgangskosten und Zuschüssen zum Arbeitsentgelt.
- Förderung durch eine finanzielle Bezuschussung, wenn geringqualifizierte Beschäftigte einen Berufsabschluss nachholen.
Welche Personengruppen können gefördert werden:
Die Beschäftigtenqualifizierung fördert Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mittels Anpassungsqualifizierungen, um z.B. Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Qualifizierungen hinausgehen.
Darüber hinaus können geringqualifizierte Beschäftigte mittels einer abschlussorientierten Maßnahme gefördert werden, um einen Berufsabschluss zu erwerben (z.B. Umschulung, Teilqualifizierung, Vorbereitung auf Externenprüfung).
Für eine betriebsbezogene Beratung stehen Ihnen beim Arbeitgeber-Service Ihre persönliche Ansprechpartnerin/ Ihr persönlicher Ansprechpartner unter der Rufnummer 0800 - 4555520 oder per E-Mail Ludwigsburg.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de zur Verfügung.
Weitere Informationen zu diesem Thema und auch zum Thema Qualifizierung während Kurzarbeit finden Sie unter www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung