Berufliche Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung

Unser Team für berufliche Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist zuständig für die Arbeitsvermittlung und Beratung von 

- Menschen mit Behinderung ab einem Grad der Behinderung in Höhe von 50 Prozent
- Gleichgestellten (Grad der Behinderung von weniger als 50 Prozent aber mindestens 30 Prozent, Antragstellung ist erforderlich)
- Rehabilitanden 

Was ist unsere Aufgabe?
 

Unsere Beraterinnen und Berater der Ersteingliederung betreuen Jugendliche mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen sowie Sinnesbehinderungen und junge Menschen mit Lernbehinderung. 
Sie unterstützen bei der Berufsorientierung, bei der Berufswahl und der Suche nach einem passenden Ausbildungsplatz.

Unsere Beraterinnen und Berater der Wiedereingliederung betreuen erwachsene Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen sowie Sinnesbehinderungen und Rehabilitanden. Sie unterstützen bei der Wahl eines gesundheitlich geeigneten Arbeitsplatzes. Rehabilitanden sind Arbeitnehmende, die keinen Grad der Behinderung haben oder einem Menschen mit Behinderung gleichgestellt sind, jedoch aus gesundheitlichen Gründen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen. Voraussetzung ist, dass sie nicht mehr in ihrem erlernten Beruf tätig sein können und ein entsprechendes Gutachten unseres Fachdienstes (Ärztlicher Dienst / Berufspsychologischer Service) vorliegt.

Ihr individueller Bedarf wird von unseren Fachkräften geprüft. Sie beraten und informieren über individuelle Unterstützungsangebote im Rahmen der erforderlichen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die unter bestimmten Voraussetzungen von der Agentur für Arbeit erbracht werden können.

Außerdem gehört zu unseren Aufgaben die Klärung von weiteren besonderen Leistungen, z.B. Arbeitsplatzausstattung und vieles mehr.

Das Thema der beruflichen Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist sehr umfangreich. Für Fragen wenden Sie sich bitte an Ludwigsburg.161-Reha@arbeitsagentur.de. Bei Bedarf erhalten Sie einen Termin zum Gespräch bei Ihrer zuständigen Beratungs- oder Vermittlungsfachkraft.

Alternativ wenden Sie sich gerne an das Service-Center der Agentur für Arbeit unter der Telefonnummer: 0800 4 5555 00 (der Anruf ist für Sie kostenfrei).
Service-Telefon für Menschen mit Hörbeeinträchtigung

Weitere Informationen für Menschen mit Behinderung finden Sie auch auf den zentralen Seiten der Bundesagentur für Arbeit.

Sie haben Fragen zu finanziellen Hilfen bei beruflicher Rehabilitation? Auf www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-menschen-mit-behinderungen erhalten Sie einen Überblick.   


Maßnahme-Angebote der Agentur für Arbeit Ludwigsburg
 

Unterstützungsangebote für Ihren Bewerbungsprozess finden Sie auf der Seite Beratung und Arbeitsvermittlung 

Darüber hinaus haben wir besondere Unterstützungsangebote für Rehabilitanden und Menschen mit Behinderung:

ESB Berufliche Eingliederung von schwerbehinderten Menschen
ESB ist eine individuelle Integrationsleistung, die vom Sozialunternehmen NEUE ARBEIT gGmbH im Auftrag der Agentur für Arbeit Ludwigsburg durchgeführt wird.
ESB soll den Teilnehmern/Innen der Maßnahme Unterstützung bei der Suche nach Arbeit bieten. Hierfür erhalten Sie an zwei Tagen pro Woche unterschiedliche Angebote. Ein weiterer Bestandteil sind bedarfsorientierte (Kurzzeit-) Praktika, sowohl innerhalb der Neuen Arbeit als auch in Unternehmen der freien Wirtschaft.

IBUR
Individuelle Betreuung und Unterstützung von Rehabilitanden

In diesem Projekt werden arbeitssuchende Menschen mit Einschränkungen oder Behinderung unterstützt, indem eine individuelle Begleitung beim Einstieg ins Arbeitsleben angeboten wird.

BOB Berufseinstiegsbegleitung für junge Erwachsene
BOB bietet jungen Menschen Orientierung im Bewerbungsprozess und unterstützt Berufseinsteiger/Innen.

Sprechen Sie bei Interesse Ihre Arbeitsvermittlerin / Ihren Arbeitsvermittler an.
Die Kosten für die Teilnahme sowie anfallende Fahrkosten können nach individueller Prüfung der Voraussetzungen von der Agentur für Arbeit übernommen werden.