Inklusion: Eine Chance für alle

•   Agentur für Arbeit Lübeck verleiht Inklusionszertifikat
•   Woche der Menschen mit Behinderung vom 25. November bis 03. Dezember wirbt für Teilhabe am Arbeitsplatz

25.11.2024 | Presseinfo Nr. 146

Seit 2016 vergibt die Agentur für Arbeit Lübeck anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung am 03. Dezember Inklusionszertifikate. Damit möchte sie auf die Potenziale von Menschen mit einer Beeinträchtigung aufmerksam machen und Unternehmen auszeichnen, die Teilhabe ermöglichen. Dieses Jahr wird Blumen Drechsler – Inhaberin Monika Lüders aus Sereetz gewürdigt.

„Inklusion ist keine Frage der Unternehmensgröße oder Branche. Alle Unternehmen können heute nur zukunftsfähig sein, wenn sie die Vielfalt der Menschen nutzen. Bei der Personalauswahl sollten die Stärken im Vordergrund stehen. Egal, ob nach einem Unfall, einer Krankheit oder mit einer angeborenen Behinderung: Wenn Menschen mit einer Beeinträchtigung auf dem passenden Arbeitsplatz eingesetzt werden, können sie ihre Talente und Kompetenzen ausspielen. Unsere Auszeichnung soll Dank für die vertrauensvolle Zusammenarbeit aussprechen und zum Mitmachen anregen“, erläutert Peggy Kröger, Geschäftsführerin für den operativen Bereich der Agentur für Arbeit Lübeck, und ergänzt: „Nutzen auch Sie alle Potenziale in Ihrem Betrieb!“

Emily Dettmann wusste nach der Schule nicht so recht, welche Ausbildung sie machen wollte. Im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme beim Bugenhagen Berufsbildungswerk (BBW) in Timmendorfer Strand lernte sie zunächst verschiedene Berufsfelder kennen und entschied sich für eine Ausbildung beim BBW zur Floristin. Im Sommer 2024 machte sie den Abschluss und arbeitet seit 01. September bei Blumen Drechsler in Sereetz. Sie hat das Janz-Syndrom, bei dem Zuckungen im Schulter-Arm-Bereich auftreten, so dass gehaltene Gegenstände fallen gelassen werden. Auch Fotosensibilität bis hin zu kurzem Umkippen können auftreten. „Mit Tabletten habe ich meine Epilepsie inzwischen gut im Griff und die Arbeit als Floristin macht mir sehr viel Spaß. Ich kann handwerklich gestalten und sehe das Ergebnis direkt. Auch der Kundenkontakt gefällt mir“, berichtet die 21-Jährige. 

Über Freunde erfuhr Emily Dettmann von der Jobmöglichkeit und bewarb sich initiativ. „Persönlich passt Emily gut in unseren kleinen Betrieb mit drei Mitarbeitenden und wird eine ausscheidende Kollegin ersetzen. Sie muss noch einiges lernen, aber sie ist auf einem guten Weg“, erklärt Monika Lüders, Inhaberin von Blumen Drechsler.

„Dieser Einarbeitungsaufwand wird mit einem Eingliederungszuschuss von der Arbeitsagentur gefördert. Es gibt eine Vielzahl an fachlichen Hilfen und Fördermöglichkeiten. Gerade Unternehmen, die ihre Beschäftigungspflicht nicht erfüllen, gewinnen nicht nur engagierte Arbeitskräfte, sondern sparen auch Geld. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Arbeitgeber-Services beraten Sie gerne unter der gebührenfreien Hotline 0800 4 5555 20 zu den Möglichkeiten“, bietet Kröger Unternehmen an.

Informationen zur Beschäftigungspflicht
Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen beschäftigen. Wird diese Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, muss eine Ausgleichsabgabe entrichtet werden. Mit dem Gesetz zum inklusiven Arbeitsmarkt wurde ab 01. Januar 2024 diese Ausgleichsabgabe durch die Einführung einer neuen Staffel erhöht. Sie kann je nach Betriebsgröße monatlich bis zu 720 Euro und jährlich bis zu 51.840 Euro betragen. Die neuen Staffelbeträge gelten ab dem Anzeigejahr 2024 und sind erstmalig zum 31. März 2025 fällig. Unternehmen, die jetzt noch Menschen mit einer Behinderung einstellen, können ihre Ausgleichsabgabe reduzieren.

Weitere Informationen: 
www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/schwerbehinderte-menschen 

Hintergrundinformation 
Bei Menschen mit Schwerbehinderung denken viele an Personen im Rollstuhl oder mit einer Sehbehinderung. Aber das spiegelt nicht die Realität wider. Denn häufig sieht man den Menschen ihre Schwerbehinderung gar nicht an. Auch Migräne, Diabetes, Asthma, Autismus, Bluthochdruck, Tinnitus oder eine überstandene Krebserkrankung können beispielsweise dazu führen, dass eine Schwerbehinderung festgestellt wird. Genauso kann eine Schwerbehinderung die Psyche betreffen, wie etwa bei Depressionen. Oder die Sinnesorgane, wie bei Schwerhörigkeit. Außerdem können neurologische Erkrankungen wie Multiple Sklerose oder Epilepsie als Schwerbehinderung eingestuft werden. Und mit zunehmendem Alter steigt die Zahl der Betroffenen.

Schwerbehindert im Sinne des Gesetzes gilt ein Mensch, wenn von der zuständigen Behörde (zum Beispiel einem Versorgungsamt) ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt worden ist. Ebenso zählen Menschen dazu, die von der Agentur für Arbeit gleichgestellt worden sind. Sie erhalten dadurch grundsätzlich den gleichen Status wie Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung.

Im Bezirk der Agentur für Arbeit Lübeck waren im Oktober 2024 786 Menschen mit einer Schwerbehinderung arbeitslos gemeldet, 40 (5,4 Prozent) mehr als im Vorjahr. Ihr Anstieg verlief etwas moderater als bei allen Arbeitslosen (+6,1 Prozent). Menschen mit Schwerbehinderung werden nicht so schnell entlassen, aber wenn sie arbeitslos sind, brauchen sie häufig länger, um die Arbeitslosigkeit wieder zu beenden. Rund 65 Prozent dieser Arbeitslosen werden von den Jobcentern und 35 Prozent von der Arbeitsagentur betreut.

Bei rund 1.300 sogenannten Pflichtarbeitsplätzen zahlten Unternehmen allerdings eine Ausgleichsabgabe. Denn Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitenden sind verpflichtet, fünf Prozent der Stellen mit Schwerbehinderten zu besetzen. Hier empfiehlt es sich, mit Unterstützung der Arbeitsagentur nach Lösungen für Beschäftigungsmöglichkeiten zu suchen.

In der Hansestadt Lübeck waren im Oktober 2024 485 Menschen (45 oder 10,2 Prozent mehr als im Vorjahr) mit einer Schwerbehinderung arbeitslos gemeldet und 937 Arbeitsplätze bei der letzten Erhebung unbesetzt. Rund 69 Prozent dieser Arbeitslosen werden vom Jobcenter Lübeck und 31 Prozent von der Arbeitsagentur betreut.

Im Kreis Ostholstein waren im Oktober 2024 301 Menschen (5 oder 1,6 Prozent weniger als noch vor im Vorjahr) mit einer Schwerbehinderung arbeitslos gemeldet und 321 Arbeitsplätze bei der letzten Erhebung unbesetzt. Rund 59 Prozent dieser Arbeitslosen werden vom Jobcenter Ostholstein und 41 Prozent von der Arbeitsagentur betreut.

Außerdem suchten rund 160 junge Menschen mit Beeinträchtigungen dieses Jahr mit Hilfe der Arbeitsagentur eine Ausbildungsstelle in Lübeck und Ostholstein.

2023 hat die Agentur für Arbeit Lübeck 15,5 Millionen Euro für die Teilhabe von Menschen mit einer Behinderung am Arbeitsleben ausgegeben, das waren rund 10 Prozent aller Ausgaben. Hinzu kommen rund eine Million Euro bei beiden Jobcentern.