Kein Jobverlust im Winter!

•    Saison-Kurzarbeitergeld unterstützt witterungsabhängige Branchen
•    Anträge können direkt online übermittelt und Dokumente hochgeladen werden
 

17.01.2024 | Presseinfo Nr. 8

Alle Jahre wieder stehen Unternehmen im Baugewerbe, Betriebe im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, die Dachdecker und die Gerüstbauer vor den gleichen Herausforderungen: Frost und Schnee, Regen und Sturm führen zu saisonbedingten Arbeitsausfällen und nicht selten wird gut ausgebildetes und eingearbeitetes Personal in die Arbeitslosigkeit entlassen. Das muss nicht sein, denn für diese Unternehmen besteht die Möglichkeit, das Saison-Kurzarbeitergeld (kurz: Saison-Kug) sowie die sogenannten ergänzenden Leistungen in Anspruch zu nehmen. 

Das Saison-Kurzarbeitergeld wird in der Schlechtwetterperiode vom 1. Dezember bis zum 31. März gezahlt. Dabei wird die Leistung bereits ab der ersten Ausfallstunde gewährt und kann für den ganzen Betrieb oder einzelne Abteilungen gelten. Das Unternehmen geht in Vorleistung und die betroffenen Arbeitnehmenden erhalten das Saison-Kug in der Höhe des sonst gezahlten Arbeitslosengeldes, bleiben aber weiterhin bei ihren Betrieben angestellt. Verbessern sich die Witterungsbedingungen und ist dadurch wieder eine kurzfristige Arbeitsaufnahme möglich, kann die Weiterbeschäftigung unkompliziert und ohne langwierige Personalsuche erfolgen. Anschließend stellt der Betrieb für jeden Monat in Kurzarbeit einen Antrag bei der Agentur für Arbeit. Dieser kann bis zu drei Monate rückwirkend erfolgen. Saison-Kug muss für Arbeitsausfälle im März so beispielsweise spätestens im Juni beantragt werden.

Unternehmen können neben der Zahlung des Saison-Kurzarbeitergeldes Anspruch auf die Erstattung der von ihnen allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung haben. Arbeitnehmende können ergänzende Leistungen wie das sogenannte Zuschuss-Wintergeld oder das Mehraufwands-Wintergeld erhalten. Informationen dazu bietet die Internetseite www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeldformen.
Der Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur Lübeck informiert interessierte Unternehmen gerne unter der gebührenfreien Service-Rufnummer 0800 4 5555 20 über diese Angebote.

Die Übermittlung der Anträge auf Saison-Kug kann online über das sogenannte KEA-System erfolgen. KEA ist eine volldigitalisierte und datenschutzkonforme Übertragungsmöglichkeit aus zertifizierten Lohnabrechnungssystemen. Weitere Informationen dazu sind unter dem folgenden Link zu finden: www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kea