Seit dem 1. Januar 2022 ist damit die elektronische Arbeitslosmeldung der persönlichen Arbeitslosmeldung gleichgestellt. „Der neue eService ergänzt prima unsere bisherigen Angebote. Zudem sind unsere Kundinnen und Kunden nicht mehr an Öffnungszeiten gebunden und können sich auch ortsunabhängig und quasi rund um die Uhr arbeitslos melden“, führt Kerstin Kuechler-Kakoschke, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Lüneburg-Uelzen, aus.
Wie bei der persönlichen Arbeitslosmeldung ist auch bei der Online -Arbeitslosmeldung ein Identifikationsnachweis erforderlich. Die Identifikation erfolgt dabei mit Hilfe des Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion bzw. eines anderen elektronischen Identifikationsnachweises (elektronischer Aufenthaltstitel, eID-Karte, Ausweis eines EU-/EWR-Mitgliedslandes mit Online-Ausweisfunktion).
Natürlich bleibt als Alternative zur Online-Meldung bleibt die persönliche Arbeitslosmeldung auch weiterhin bestehen. Nähere Informationen zur Online-Arbeitslosmeldung, der Online-Identifikation und den technischen Voraussetzungen unter:
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden
https://www.ausweisapp.bund.de/online-ausweisen/das-brauchen-sie/
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/online-ausweisen/das-brauchen-sie/das-brauchen-sie-node.html